Im Haushalt 2023 sind für „Planung Umnutzung Alte Schule/Rathaus“ 100 000 Euro eingestellt. Foto: Kugel

Die Bad Herrenalber Stadträte werden sich am Mittwoch wieder mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 beschäftigen. Gibt es eine offene Diskussion am runden Tisch?

Die Bad Herrenalber Stadträte beschäftigen sich bei der nächsten Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 26. April, auch wieder mit dem Etat 2023. Genauer: Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Haushaltsplanentwurfs.

 

341 700 Euro mehr

Wie die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage ausführt, habe die Verwaltung um die Vorlage der Änderungsanträge spätestens bis zum 10. April mit Angabe der Gegenfinanzierung gebeten. „Leider wurden die Änderungsanträge ohne konkrete Angabe der Gegenfinanzierung abgegeben“, wird nun mitgeteilt. Vielmehr würden sich aus den bisher eingereichten Anträgen Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 341 700 Euro ergeben, „die bisher nicht gegenfinanziert sind“.

Man gehe davon aus, dass ein gesetzeskonformer, ausgeglichener Haushalt vom Gemeinderat genauso angestrebt werde wie von der Verwaltung. Deshalb sei zwingend die Gegenfinanzierung zu thematisieren – ein Beschlussantrag müsse um diesen Aspekt ergänzt werden.

Da ein ausgeglichener Haushalt „absolute Pflicht“ ist, geht es also um entsprechende Mehreinnahmen oder reduzierte Ausgaben bei anderen Kostenpositionen.

100 000 Euro dieses Jahr einzusparen, davon hält allerdings die Verwaltung nichts. Und zwar in Bezug auf den Antrag „Verschiebung Planung Umnutzung Alte Schule/Rathaus in 2024 und Änderung der Bezeichnung auf ‚Planung Gesamtareal Kloster‘. Eine Entscheidung über die Umnutzung der alten Schule im Kloster ist noch nicht getroffen worden.“ Der Grund: Die Zusammenlegung der Investitionen sei nicht mit der Gemeindehaushaltsverordnung vereinbar. „Die Investition war bereits 2021 und 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Ein Architektenwettbewerb ist bereits am Laufen, sodass die Ergebnisse zeitnah im Gemeinderat präsentiert werden können.“

In der Gemeinderatssitzung am 8. März sei die Priorisierungsliste, für deren Aufgabenstellung und Auswertung Wolfgang Hafner, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl, verantwortlich zeichnete, dargestellt worden. Die Bewertungen zwischen den Jahren 2021 und 2022 schwankten teilweise sehr stark.

Um eine Orientierung für den Haushalt 2023 und die folgenden Jahre zu bekommen, sei in der Sitzung am 29. März mit dem Gemeinderat und der Vertreter der Bürgerbeteiligung vereinbart worden: Die Priorisierungsliste werde noch mal ausgefüllt und um die Ergebnisse der Vertreter des Handlungsfeldes (HF) Finanzen ergänzt. So, dass damit in einem gemeinsamen Workshop die Ergebnisse beraten werden könnten.

Drei Rückmeldungen

„In der Zwischenzeit wurde der Verwaltung vom Sprecher des Handlungsfeldes Finanzen mitgeteilt, dass die Vertreter der Bürgerbeteiligung im HF Finanzen die Priorisierungsliste nicht ausfüllen werden. Auch aus den Reihen des Gemeinderates kamen bis dato drei Rückmeldungen vom Bürgermeister und den Ortsvorstehern Bernbach und Rotensol zurück“, ist des Weiteren zu erfahren. Das HF Finanzen wolle eine übergeordnete Sicht einbringen als in Detailplanungen des Haushalts zu gehen.

Da dies nicht mit dem Beschluss übereinstimme, empfehle die Verwaltung den runden Tisch kurzfristig einzuberufen und offen zu diskutieren.

Zur Erinnerung: Wie Ingo Johannsen, Sprecher des Kernteams Finanzen, in der Gemeinderatssitzung am 29. März sagt, gehe es um einen Blick von außen – um die externe Sicht. Beispielsweise plädierte er persönlich dafür, die 100 Punkte bei der Prioritätenliste auf 20 einzudampfen. Wobei eventuell dann drei dieses Jahr in Angriff genommen werden könnten. Freilich treffe letztendlich der Gemeinderat die Entscheidungen.

Anpassung des Friedhofskonzepts

Änderungsanträge
 Ein Änderungsantrag der Fraktionen Grüne Plus, UBV und Stadtrat Manfred Senk lautet zum Beispiel: „Keine Streichung der derzeit unbesetzten Stellen im Bauamt und in der Kämmerei. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss erhalten bleiben beziehungsweise gestärkt werden.“ Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu: „Bei der Ermittlung der Personalbedarfsplanung wurden die Aufgaben der Stadtverwaltung und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt. Zusätzliche Stellen bedeuten zusätzliche Personalkosten. Die Verwaltung begrüßt die Stellenerhöhung und bittet um die Festlegung der Gegenfinanzierung für 3,4 Stellen. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Antrag, soweit die Gegenfinanzierung gesichert ist. Andernfalls ist der Antrag abzulehnen.“ Auch gibt es diesen Antrag: „Friedhofskonzept: Aktuelles Konzept nochmals vorstellen, einschließlich der Orte, für die es gilt. Klärung der Frage, ob eine Neubetrachtung beziehungsweise Ergänzung des Konzeptes erforderlich ist. Klärung der Frage, ob gegebenenfalls Mittel für 2023 in den Haushaltsplan eingestellt werden müssen.“ Die Antwort der Verwaltung lautet hier folgendermaßen: Nach der Überprüfung des Friedhofskonzeptes sei vom ehemaligen Bauamtsleiter festgestellt worden, dass die Umsetzung nicht in dieser Form auf dem Friedhof Herrenalb möglich sei („Geländehöhenverlauf und Belegung wurden nicht ausreichend berücksichtigt“). Die Verwaltung plane die Anpassung des Konzeptes. Dafür sei ein Antrag auf Zuschuss aus dem Ausgleichstock gestellt worden. Die Entscheidung über die Bewilligung werde erst im Spätherbst erwartet. Die Planung könne erst Anfang des Jahres 2024 vorgenommen werden.