Ministerium fördert die Stadt Bad Herrenalb im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit 359 000 Euro.
„Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) adressieren wir die zentralen Zukunftsfragen für eine hohe Lebensqualität im Ländlichen Raum: Attraktives Wohnen in lebendigen Gemeinden, eine gesicherte Grundversorgung, die Möglichkeit sich in gemeinschaftliche Aktivitäten einzubringen sowie interessante Arbeitsplätze in einer wirtschaftlich starken Region. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir als Land 2025 unsere Kommunen wieder mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützen. Insgesamt fördern wir dieses Jahr 1042 Projekte mit 101,4 Millionen Euro in 410 Gemeinden. Mit dem ELR setzen wir damit in diesem Jahr erneut starke Impulse für einen starken Ländlichen Raum“. Das sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der diesjährigen Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung in Stuttgart.
Zur Erinnerung: Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stärkt das Land seit fast 30 Jahren Gemeinden, Unternehmen sowie Privatpersonen im Ländlichen Raum in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtung sowie Arbeiten. Alle vier Förderschwerpunkte stehen miteinander in Verbindung.
Über eine ELR-Förderung kann sich auch die Stadt Bad Herrenalb freuen. Bei einer „ausgelösten Investition“ von 1 068 444 Euro beträgt der bereitgestellte Zuschuss 359 000 Euro.
Nachgefragt im Rathaus war zu erfahren, dass der Betrag für das Bürgerhaus in Neusatz sei.
Gegen Verkauf
Im vorigen Monat eingebrachten Haushalt 2025 ist zu lesen: Der ehemalige und nun leerstehende Kindergarten in Neusatz solle auf Wunsch der Ortschaft einer Neunutzung zugezogen werden. Dabei soll die im Objekt befindliche Wohnung zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden. Der übrige Gebäudekomplex soll als Bürgerhaus dem Ortschaftsrat als Versammlungsort sowie der Allgemeinheit als Begegnungsstätte dienen“.
Einstimmig abgelehnt
Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanes 2024 habe die Verwaltung aufgrund der finanziellen Situation der Stadt vorgeschlagen, die Umnutzungspläne nicht umzusetzen und das Gebäude zu verkaufen. In der Sitzung am 24. April 2024 habe der Gemeinderat beschlossen, das Gebäude nicht zu verkaufen und im Übrigen Planungskosten für die Umnutzung im städtischen Haushalt einzutragen.
Nebenbei: Der damalige Neusatzer Ortsvorsteher Dietmar Bathelt erklärte, dass der Ortschaftsrat einstimmig den Vorschlag ablehne. Die Finanzakrobatik könne nicht nachvollzogen werden. Der Verkauf werde nicht als lebensrettend gesehen.
Bauantrag erforderlich
In der Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2024 lautete ein Tagesordnungspunkt: „Vergabe weiterer Planungsleistungen zur Umnutzung des ehemaligen Kindergartens Neusatz zu einem Bürgerhaus“.
Mit Beschluss vom 27. September 2023 habe der Gemeinderat die Konzeptvorstellung zur Nachnutzung der alten Kindergärten Rotensol und Neusatz zur Kenntnis genommen, erläuterte seinerzeit die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage. Und die Weiterverfolgung der Umnutzung des alten Kindergarten Neusatz beschlossen sowie die Verwaltung mit der Auftragsvergabe einer Machbarkeitsstudie „inklusive zweistufiger DIN 276-Kostenschätzung und Beantragung der Fördermittel auf dieser Grundlage beauftragt“.
Die Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenschätzung sei erstellt sowie ein ELR-Antrag gestellt worden. Um die Fördermittel zu erhalten, brauche man unter anderem einen Bauantrag.
Zwei Gegenstimmen
Aufgrund des Beschlusses vom 24. April sollten zwingend notwendige Maßnahmen – „hier Bauantrag“ – für den Kindergarten Neusatz erfolgen. Zur antragsgemäßen Fertigstellung des Bauantrages würden neben den Kosten des Architekten weitere überplanmäßige 25 000 Euro und damit insgesamt 34 000 Euro benötigt. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde beschlossen, dass die Verwaltung die notwendigen Planungsbüros beauftragt.
Für den nun vorliegenden Haushalt wird auch folgende Verpflichtungsermächtigung aufgeführt: Umnutzung des ehemaligen Kindergartens in der Neuenbürger Straße 9 zum Bürgerhaus: 600 000 Euro.