Das Werbekonzept für das gewerblich genutzte Gebäude Am Ziegelbronnen 5 stößt bei der Bad Herrenalber Stadtverwaltung nur auf wenig Gegenliebe. Foto: Glaser

Technischer Ausschuss entscheidet über Konzept für gewerbliches Gebäude Am Ziegelbronnen 5.

Bad Herrenalb - Wer nicht wirbt, der stirbt, heißt ein geflügeltes Wort. Doch kommt es auch darauf an, wie geworben wird. Mit dem Konzept für Werbeanlagen Am Ziegelbronnen 5 in Bad Herrenalb ist die Stadtverwaltung jedenfalls nicht einverstanden.

In seiner Sitzung am Mittwoch, 14. März, ab 18 Uhr im Rathaus beschäftigt sich der Technische Ausschuss mit den geplanten Werbeanlagen auf dem gewerblichen Gebäude Am Ziegelbronnen 5 oberhalb des Bahnhofsgeländes von Bad Herrenalb.

Das Konzept sieht vor, dass oberhalb der Fenster des zweiten Obergeschosses in der Mitte ein indirekt beleuchteter Schriftzug aus Einzelbuchstaben "Am Ziegelbronnen 5" angebracht wird.

Die Buchstaben sollen 32 bis 43 Zentimeter hoch und der gesamte Schriftzug 5,76 Meter lang sein. Weitere vier beleuchtete Einzelwandtransparente der Firmenlogos mit weißen LED-Leuchten sollen mit den Grundmaßen 2,33 mal ein mal 15 Zentimeter oberhalb der jeweiligen Geschäftsräume auf der Hauptfassade montiert werden. Die fünfte vom Bahnhof aus sichtbare Anlage ist als Seitenwandfassade Richtung Straße "Unter den Felsen" geplant. Vorgesehen ist ein Transparentkörper in Spanntuchtechnik mit den vier Logis der Firmen mit weißen LED-Leuchten. Sie soll sich auf einer Fläche von drei mal drei Metern erstrecken und eine Dicke von 20 Zentimetern haben.

Die Verwaltung lehnt das Konzept ab. Ihr ist die Werbung zu groß. Zwar liegt das Gebäude außerhalb des Geltungsbereiches der neuen Satzung für Werbeanlagen. Das Regelwerk kann aber als Grundlage für Größe, Anzahl der Anlagen und Art der Beleuchtung herangezogen werden, ist die Auffassung der Stadtverwaltung.

Einsatz einer Stehle oder einer Säule vorgeschlagen

Demnach sollen Werbeanlagen nicht über die ganze Fassade verteilt sein. Mehrere an demselben Gebäude geplante beleuchtete Werbeanlagen müssten aufeinander abgestimmt werden, zum Beispiel durch den Einsatz einer Stehle oder einer Säule mit flexiblen Werbeeinheiten der Firmen.

Die Beleuchtung von Werbeanlagen durch von innen beleuchtete Kästen sei unzulässig, so die Verwaltung. Erlaubt seien dagegen indirekt beleuchtete Anlagen oder hinterleuchtete Einzelbuchstaben. "Die Schrifthöhe ist auf 40 Zentimeter begrenzt, und die Höhe von Zeichen und Symbolen dürfen höchstens 60 Zentimeter betragen", heißt es in der Verwaltungsvorlage zum Sitzung des Technischen Ausschusses.

Nach der Satzung für Werbeanlagen dürfen Zeichen und Symbole in Bad Herrenalb höchstens 60 Zentimeter hoch sein.