Das "Kesselhaus" des ehemaligen Sägewerks Theurer.Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunale: Technischer Ausschuss beschäftigt sich erneut mit ungenehmigter Grillhütte / Teilrückbau des "Kesselhauses"

Im zweiten Anlauf hat’s geklappt: Der Technische Ausschuss in Bad Herrenalb hat am Mittwochabend dem Bauvorhaben "Grillhütte" sein Einvernehmen erteilt.

Bad Herrenalb. Bereits im März vorigen Jahres stellte sich das Gremium die Frage: Kann zum Bauantrag "Errichtung einer Grillhütte" auf dem Anwesen in Bad Herrenalb, Dobler Straße 26 (Parkhotel Luise), "Ja" gesagt werden? Die Mehrheit war dagegen.

Wie die Stadtverwaltung seinerzeit ausführte, liege das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Alte Dobler Straße/Innere Ochsenäcker" von 1981. "Bei dem eingereichten Bauantrag handelt es sich um den Nachtrag zur Errichtung einer Grillhütte mit den Maßen: Länge 3,24 Meter und Breite 5,05 Meter", wurde des Weiteren informiert.

Die hölzerne Hütte sei auf der Hangterrasse oberhalb der Tiefgaragenzufahrt der Dobler Straße bereits errichtet "und ist von dort aus (leider) gut sichtbar". Das damalige Ausschuss-Mitglied Michael Theis sagte, er sei beim Anblick "tief erschrocken gewesen". Und der frühere Stadtrat Reinhard Domke meinte: Es sei schwarz gebaut worden – und es gebe eine Landesbauordnung. Christian Romoser bemerkte: Stimme das Gremium zu, dann gebe es zugleich einen Freibrief für alle anderen.

Ruhendes Verfahren

In der aktuellen Sitzungsvorlage führte die Verwaltung noch mal aus: Es sei insbesondere bemängelt worden, dass die ungenehmigte Grillhütte "sich wesensfremd von der bebauten Umgebung abhebe und durch ihren exponierten Standort störend wirke. Das Landratsamt Calw als Baugenehmigungsbehörde wollte das fehlende Einvernehmen der Gemeinde nicht ersetzen." Der Sachverhalt befinde sich somit in einem ruhenden Verfahren.

Die erneute Behandlung im Ausschuss solle nun eine abschließende Klärung der Rechtslage herbeiführen. Der Bauherr gebe bei der Bewertung seines Bauantrags zu bedenken, dass die Grillhütte eine Ergänzung des hoteleigenen Restaurantbetriebs sei "und der Standort funktionale Gründe besitzt. Die Bauherren möchten eine gestalterische Aufwertung vornehmen, indem die Hütte stärker eingegrünt werden soll".

Die Verwaltung könne dem Ausschuss empfehlen, sein Einvernehmen zu erteilen, da die Grillhütte an ihrem Standort nicht übermäßig auffalle.

Jörg Götz (Grüne PLUS) meinte, dass er widerwillig zustimmen werde. Man müsse aber einen Appell an die Bevölkerung richten, dass zukünftig solche Bauvorhaben nicht mehr akzeptiert würden. Rüdiger König (UBV) sagte, in Bad Herrenalb gebe es durchaus noch massivere Schandflecke.

Kein Erhalt gefordert

"Teilrückbau ›Kesselhaus‹, Neubau Einzelhandelsbetrieb zum Verkauf von Waren aller Art einschließlich Textilien" – auch diesen Punkt hakte das Gremium mit einem Ja ab. Genauer: Der Ausschuss hat das Einvernehmen zum Antrag gemäß Baugesetzbuch – in Zusammenhang mit notwendigen Befreiungen – hergestellt.

Wie berichtet, unterliegt der größte Teil der geplanten Baumaßnahme dem Paragrafen 34 Baugesetzbuch, die Überbauung des Dobelbachs wird vom Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal" (2007) erfasst.

König machte erneut darauf aufmerksam, dass ein Fußweg zu Kindergarten/Schule sinnvoll sei. Fraktionskollegin Gertraud Maier sprach von Nachhaltigkeit. Das "Kesselhaus" sei im Übrigen eine Art Industriedenkmal. Wobei König daran erinnerte, dass das Denkmalamt keinen Erhalt des Gebäudes gefordert habe. Manfred Senk (Grüne PLUS) sagte, die Durchgängigkeit des Dobelbachs sei für ihn wichtig.

Der Ausschuss stimmte im großen Sitzungssaal des Rathauses auch zu, den Auftrag "Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten in begehbaren und nicht begehbaren Kanälen in Neusatz und Rotensol" an die günstigste Firma zum Angebotspreis von 83 500 Euro (brutto, inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer) zu vergeben. Wobei Stadtbaumeister Reimund Schwarz feststellte: Wenn es richtig an die Kanäle gehe, "wird’s teuer".