Die defizitäre Siebentäler Therme in Bad Herrenalb. 2020 wird mit einer Verlustübernahme von 800 000 Euro geplant.Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bad Herrenalber Gemeinderat tagt am kommenden Mittwoch / Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2020

Der Haushaltsplanentwurf 2020 soll in Bad Herrenalb in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 8. April, eingebracht werden. Und zwar im Kurhaus.

Bad Herrenalb. In der Einladung weist Bürgermeister Klaus Hoffmann darauf hin: "Aufgrund der aktuellen Corona-Krise möchte ich Sie bitten, nicht an der Gemeinderatssitzung teilzunehmen, wenn sie vor Kurzem ein Corona-Risikogebiet besucht haben und/oder an erkältungstypischen Symptomen leiden. Die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen sind unbedingt zu beachten. Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass wir maximal 20 Bürgerinnen und Bürger an der öffentlichen Gemeinderatssitzung teilnehmen lassen dürfen."

Die Beratung ist in der Sitzung am 22. April geplant und am 29. April soll das Zahlenwerk verabschiedet werden.

In der Sitzungsvorlage erinnert die Stadtverwaltung daran, dass man im Dezember vorigen Jahres die Änderungen und Grundzüge des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) noch einmal ausführlich erläutert habe. Ein erster grober Entwurf sei als Arbeitspapier vorgestellt worden. Nun werde der Haushaltsplan 2020 des Kernhaushalts samt Vorbericht und Stellenplan öffentlich eingebracht. Das Hauptziel der Doppik bestehe darin, die strategischen Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern, von einer zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung zu wechseln sowie eine bessere Transparenz zu schaffen. Dadurch, dass die Informationen und Zahlen künftig auf Produktgruppenebene dargestellt würden, solle die Steuerungsmöglichkeit des Gemeinderats erhöht und das Ganze übersichtlicher dargestellt werden.

Keinerlei Spielräume

Unter anderem teilt die Verwaltung mit: Im Haushalt 2020 werde erneut klar, dass ohne einen wirtschaftlichen und langfristig tragfähigen Ergebnishaushalt keinerlei Spielräume außerhalb der von der Stadt Bad Herrenalb wahrzunehmenden Pflichtaufgaben bestünden.

Laut Gemeindeordnung (GemO) habe die Kommune ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert sei. Es bestehe die Pflicht zum Haushaltsausgleich. Seien diese Ziele gefährdet oder könnten sie nachhaltig nicht erreicht werden, sei die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes anzustreben. Bad Herrenalb habe ein solches erstellt. "Dieses muss fortgeschrieben und konsequent umgesetzt werden. Das Haushaltssicherungskonzept wurde um Ziele und Leitgedanken ergänzt und wird bereits seit 2019 unter dem Begriff ›Leitgedanken und Ziele‹ geführt", so die Verwaltung. Zur besseren Planung der künftigen Schwerpunkte sei das Stadtentwicklungskonzept 2030 mit Bürgerbeteiligung angestoßen worden. Die Ergebnisse sollen Einfluss in das Haushaltssicherungskonzept und die mittelfristige Finanzplanung nehmen.

"Gemäß Artikel 80, Absatz 2 GemO, soll das ordentliche Ergebnis unter Berücksichtigung etwaiger Fehlbeträge aus dem Vorjahr ausgeglichen werden, das heißt der Gesamtergebnishaushalt ist für den Haushaltsausgleich maßgebend", heißt es des Weiteren in der Vorlage.

Entnahme aus Rücklage

Im Ergebnishaushalt 2020 stehen geplante ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 20 605 800 Euro ordentlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 19 881 200 Euro gegenüber. Dadurch ergibt sich ein Minus von 724 600 Euro. Der Fehlbetrag des Haushalts 2020 müsse somit durch eine Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden. Der Stand der Rücklage liege aktuell bei 3 072 138 Euro.

Der Haushaltsansatz für das Gebührenaufkommen beträgt 2020 circa 1 607 100 Euro. Die Entwicklung der Gebühren und ähnlicher Entgelte trage der steigenden Ausgabenentwicklung wenig Rechnung. Zum 1. Januar sei die Abwassergebühr angepasst worden, dieses Jahr solle eine Neukalkulation der Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Bei allen städtischen Einrichtungen müsse als oberstes Ziel die sinnvolle Zuschussreduzierung stehen. Dies könne durch Maßnahmen zur Verringerung der Betriebskosten, aber auch durch bessere Auslastungen erreicht werden. Wichtig sei zunächst die Ausgabenseite zu untersuchen, bevor Einnahmenerhöhungen ins Auge gefasst würden. Zudem müsse die Gemeinde prüfen, ob die ausgeführten Aufgaben auch von der Privatwirtschaft erbracht werden könnten.

Die prozentual größten Ausgabenpositionen seien die Personalkosten. "Die steigenden Anforderungen an Qualität und Quantität der Aufgabenerfüllung kann auf Dauer nicht finanziert werden", so die Stadtverwaltung. Das Aufgabenfeld müsse auf Notwendigkeit und Umfang geprüft werden, bevor eine Aufgabenerfüllung erfolge – und eine Gegenfinanzierung gesichert sein (zum Beispiel Kinderbetreuung). Bei der Stadt Bad Herrenalb falle die Gewerbesteuerumlage im Vergleich zu gewerbesteuerstarken Gemeinden entsprechend geringer aus. Im Haushaltsjahr 2020 sind 220 000 Euro veranschlagt.

Nicht mehr tragbar

Die Siebentälerstadt beabsichtige, die Verluste der Bäderbetriebe zu reduzieren. Aus diesem Grund sei ein Lenkungskreis zur Erörterung der Situation und zur Ausarbeitung des weiteren Vorgehens gegründet worden. "Für 2020 wurde eine Verlustübernahme von 800 000 Euro im Plan aufgenommen. Thermalbad und Freibad sind für die Stadt Bad Herrenalb in dem aktuellen Betriebsmodel finanziell nicht mehr tragbar. Durch die Verluste wird die stetige Aufgabenerfüllung der städtischen Pflichtaufgaben gefährdet!", so die Information.

Kreditaufnahme geplant

Wegen der schwierigen finanziellen Lage sehe sich die Stadt Bad Herrenalb nicht mehr in der Lage, den bisherigen Verlust der Bäderbetriebe über den städtischen Haushalt zu decken. Das Freibad erfreue sich grundsätzlich einer gewissen Beliebtheit, könne allerdings ohne zusätzliche Angebote nicht annähernd kostendeckend betrieben werden. Eine Interessengemeinschaft Freibad unter ehrenamtlichem Bürgerengagement wolle zu einer höheren Wirtschaftlichkeit des Freibades beitragen.

Im Finanzhaushalt 2020 sind Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 18 313 700 Euro sowie Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 19 841 400 Euro enthalten. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes beträgt im Haushaltsplan 2020 daher 1 527 700 Euro.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 3 411 800 Euro eingeplant, Auszahlungen in der Größenordnung von 4 760 000 Euro. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf 1 348 200 Euro.

Damit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von insgesamt 2 875 900 Euro – dieser ist als Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.

Im Haushaltsplanentwurf ist zudem vermerkt: "Es wird jedoch auch deutlich, dass die Stadt Bad Herrenalb auch in Zukunft hohe Investitionen zur Modernisierung und Sanierung der öffentlichen Infrastruktur leisten muss." Der von der Stadt zu tragende Eigenanteil belastet den Haushalt und somit die Finanzlage.

Die geplante Kreditaufnahme im Jahr 2019 in Höhe von 2,59 Millionen Euro habe nicht in Anspruch genommen werden müssen. 2019 wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Nach der vorgesehenen regulären Tilgung in Höhe von rund 700 000 Euro und einer Kreditaufnahme für Investition, erhöhe sich der Gesamtschuldenstand 2020 auf circa 31,6 Millionen Euro. Dies entspreche einer Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Bad Herrenalb inklusive Eigenbetriebe von rund 3944 Euro.

Die mittelfristige Finanzplanung werde im Wesentlichen durch Sanierung und Investitionen in die Infrastruktur dominiert. Hieraus würden sich die größten Ausgaben- und Einnahmenpositionen ergeben. "Um dieses Projekte durchführen zu können ist es unumgänglich, den Ergebnishaushalt zu entlasten. Nur so können die Finanzmittel zur Bewältigung der Projekte bereitgestellt werden. Insbesondere die Verlustzuweisungen an die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH (Thermalbad, Freibad) sind zu reduzieren. Kreditaufnahmen in diesem Zusammenhang werden notwendig", so die Verwaltung.

Sollten die Bestrebungen in Richtung Wirtschaftlichkeit und Prioritätensetzung unterbleiben, sei der Haushaltsausgleich gefährdet und Investitionen im Finanzhaushalt nicht finanzierbar. Eine Besserung der Lage ergebe sich in den kommenden Jahren nur, wenn die in dem Haushaltssicherungskonzept angedachten Konsolidierungsmaßnahmen und die langfristige Stadtentwicklung "engagiert und konsequent von allen Beteiligten angegangen und umgesetzt werden".