Kommunales: Dieter Schäfer ("Bad Herrenalb-Forum") wirft Stadtrat Befangenheit vor

Bad Herrenalb. "Es muss sich um ein Missverständnis handeln. Ich kann nicht gemeint sein", versichert der Bad Herrenalber Stadtrat Christian Romoser. Nur einmal sei er befangen gewesen. Das sei schon lange her. Und da habe er sich nach Vorschrift verhalten und den Raum verlassen.

In dem Bericht "Künftig aufpassen! Stuhl rücken reicht nicht" vom 14. Februar ging es um das Verhalten von Gemeinderatsmitgliedern im Falle von Befangenheit.

Dieter Schäfer vom Bad Herrenalb-Forum hatte sich über dieses Thema beschwert. Es fiel der Name des Stadtrats Romoser im Zusammenhang mit einer möglichen Befangenheit, die Schäfer meinte erkannt zu haben.

Verlassen des Raums

Ebenfalls stellt er fest, dass Gemeinderäte ihre Befangenheit durch ein Verlassen des Raums kenntlich zu machen haben, da ein reines vom Tisch abrücken nicht reiche. Denn: "Mit der ausreichend erkennbaren räumlichen Trennung" sei eine "Einflussnahme durch physische Anwesenheit weitgehend ausgeschlossen", zitiert Schäfer aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Die Missachtung dieser Vorschrift, die hin und wieder in Räten zu beobachten sei, wollte er jedoch nicht mit Romoser in Verbindung bringen. Das sei tatsächlich ein Missverständnis gewesen.

"Das kann nichts mit mir zu tun haben", stellt der Stadtrat deshalb nochmals persönlich klar. "Nur ein einziges Mal wurde ich vor langer Zeit als befangen eingestuft. Und dann habe ich vorschriftsmäßig den Raum verlassen." Grundsätzlich gibt Romoser dem Äußerer der Beschwerde Recht. "Wenn ein Gemeinderat befangen war, so war es früher üblich, dass er in öffentlichen Sitzungen mit dem Stuhl abrückte", erklärt er. "Heute muss sich der befangene Gemeinderat in den Zuschauerraum begeben." Er wisse, dass diese Angelegenheit in vielen Gemeinderäten nicht ganz nach Vorschrift gehandhabt werde. "In einigen geht man damit noch nach der alten Vorschrift um." Das betreffe jedoch nur die öffentlichen Sitzungen. "Bei den nicht öffentlichen ist das ganz anders. Da gibt es keine Zuschauer. Das befangene Mitglied muss den Raum verlassen und das wird bei uns auch immer so gemacht und protokolliert."

Schäfer erklärt noch einmal, in welchem Punkt er von Romoser redete. "Es ging mir in Bezug auf den langjährigen Herrenalber Gemeinderat Christian Romoser weniger um das ›Stuhl rücken‹, sondern um dessen Befangenheit bei allen Fragen der Siebentäler Therme."

Die langjährige Diskussion über den Erhalt oder das Schließen dieser hochdefizitären Herrenalber Therme sei über die Stadtgrenzen hinaus Gesprächsthema, erklärt er. "Die Ehefrau und – meiner Information nach – noch ein zusätzlicher Verwandter von Herrn Romoser sind abhängige Beschäftigte in dieser Therme und Herr Romoser ist unüberhörbar der glühendste Verfechter des Erhalts", gibt Schäfer zu bedenken.

Sehr vorsichtig

Romoser lacht, als er das hört. "Dass ich für den Erhalt der Therme bin, hat andere Gründe", stellt er klar. "Meine Verwandten haben ihre Arbeitsplätze ohne mein Zutun oder meine Empfehlung in der Therme bekommen." Außerdem ist er sich sicher: Würde die Therme geschlossen, hätte seine Frau in zwei Tagen eine neue Stelle.

"Nichtsdestotrotz wäre ich natürlich befangen, wenn die Abstimmung um die Schließung der Therme auf der Tagesordnung einer Sitzung stände. Da sind sich alle einig", weiß Romoser. "Doch das war bisher nie der Fall. Sollte es zu dieser Abstimmung kommen, verhalte ich mich natürlich nach Vorschrift."

Dazu sagt Schäfer: "Zweck der Befangenheitsvorschriften ist es, nicht erst die tatsächliche Interessenkollision, sondern schon den bösen Schein zu vermeiden", zitiert er aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. "Der Gemeinderat Christian Romoser hat bislang an allen Beratungen zur Therme teilgenommen", sagt Schäfer. Er halte Romoser nicht für objektiv, da er die Verantwortlichen öffentlich zu mehr "Mut zum finanziellen Risiko" in Sachen Therme aufgefordert habe, obwohl ihm die hohe Verschuldung der Gemeinde bekannt sei.

Romoser selbst versichert, er sei sehr vorsichtig, was das Thema Befangenheit angehe. Deshalb habe er eine mögliche Befangenheit schon von sich aus prüfen lassen. Sie konnte bisher jedoch nicht festgestellt werden.

Das weiß auch Schäfer. "Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Calw mochte aufgrund meiner Beschwerde rückblickend zwar noch ›keinen unmittelbaren auf die Person bezogenen Nutzen‹ für Herrn Romoser erkennen, stellte aber auch fest, dass ›die Befangenheit des Gemeinderatmitglieds in Zukunft bei der Behandlung der Themen der Bäderverwaltung immer wieder auf das Neue zu überprüfen sei‹." Und genau das werde auch gewissenhaft passieren, versichert Romoser.