Nebenkläger wollen Verurteilung wegen Mord
Von Martin Bernklau
Tübingen / Bad Herrenalb. Eigentlich hätte am gestrigen Freitag das Urteil fallen sollen im Tübinger Totschlags-Prozess gegen einen 52-jährigen Bahndisponenten, der im vergangenen Mai in Bad Herrenalb seine Vermieterin umgebracht haben soll. Doch völlig überraschend wurde das Verfahren jetzt bis Mitte März ausgesetzt.
Hintergrund der Vertagung ist ein Antrag der Nebenklage, der in solcher Form in der Strafprozessordnung gar nicht vorgesehen ist. Doch Juliane Kirchner, die Anwältin eines Sohnes der damals 76 Jahre alten Getöteten, traute sich. Mit dem Hinweis auf neue Fotos von alten Blutspuren am Tatort forderte sie eine erneute Beweisaufnahme, weitere kriminaltechnische Ermittlungen und regte mit ihrem detailliert begründeten Antrag an, die Staatsanwältin Edith Zug möge doch eine Anklage wegen Mordes und die Große Strafkammer eine entsprechende Verurteilung in Betracht zu ziehen.
Weil für den ursprünglich letzten Verhandlungstag nur noch die Plädoyers und am Nachmittag die Urteilsverkündung geplant waren, hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski am Morgen deutlichen Unmut geäußert, dass man wegen Absprachen zwischen Nebenklägern und Gutachtern – samt neu eingebrachten Tatort-Fotos vom vorherigen Abend – doch noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten solle: "Wenn Sie Wert darauf legen, dass dieser Prozess platzt, dann machen Sie so weiter!", sagte er. Verteidiger Christoph Geprägs protestierte zunächst vehement und legte Widerspruch schon gegen die Annahme des in seinen Augen "unzulässigen" Antrags ein: "Ich nehme keine Privatbilder in Augenschein", schimpfte er. Doch dann willigte auch er ein, den Fotoexperten des Landeskriminalamts und die Gutachterin, eine dort für Blutspuren-Untersuchung zuständige Molekularbiologin, mit ihren neuen Erkenntnissen und Beweismitteln zu Wort kommen zu lassen.
Nachdem einer der Söhne die Mutter im Mai vergangenen Jahres tot auf dem Steinfußboden ihres Flurs aufgefunden hatte, waren vom herbeigerufenen Arzt keine Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod festgestellt worden. In der Nacht darauf hatte sich der arbeitslose Bahndisponent und Mieter der darüberliegenden Wohnung bei der Polizei in Rastatt mit dem Geständnis gestellt, eine Woche zuvor seine Vermieterin im Streit um Mietschulden getötet zu haben. Als die Ermittlungen begannen, war die Leiche längst abtransportiert und der Fundort gereinigt worden, der sich erst später als Tatort herausstellte.
Im Lichte nachgezogener kriminaltechnischer Untersuchungen und der Fotos von zunächst übersehenen Blutspritzern rückte die Gutachterin nun teilweise von ihren ursprünglichen Expertisen ab. Ihr Auftrag sei enger gefasst gewesen. Aus den neuen Spuren leitet nun die Nebenklage einen ganz anderen Tathergang ab, als ihn die Staatsanwaltschaft angeklagt und der Beschuldigte im Kern bereits gestanden hat. Für die Söhne der getöteten Frau soll der arbeitslose, "hungrige und völlig mittellose" Bahndisponent keineswegs um Mietrückstände gestritten haben – mit tödlichem Ausgang. Er könne auch nicht "versehentlich in die Wohnung hereingestolpert" sein. Vielmehr sei er in die von außen mit Klinke zu öffnende Wohnung auf der Suche nach Essbarem und Geld heimlich eingedrungen. Dabei habe ihn die 76-Jährige überrascht.
Um Hausfriedensbruch und versuchten Diebstahl zu verdecken, habe der Mieter die Frau umgebracht – ein Mordmerkmal. Darauf deuten für die Söhne auch die schweren, beide für sich möglicherweise tödlichen Verletzungen hin, die bei der späteren Obduktion festgestellt wurden: ein Bruch von Zungenbein und Kehlkopf durch Würgen sowie ein Schädelbruch unter der langen Kopfplatzwunde, der nicht von einem unglücklichen Sturz herrühren könne, wie vom Angeklagten behauptet. Nach dessen Geständnis folgte einer Verkettung unglücklicher Umstände und Missverständnisse seine Panikreaktion, ein "Blackout" mit dem Versuch, die um Hilfe rufende Frau ruhigzustellen.
Gutachter und Kriminaltechniker der Polizei werden nun noch einmal ermitteln. Die Prozess-Parteien einigten sich auf eine Fortsetzung des Verfahrens am 12. März. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass Unterbrechungen von Hauptverfahren drei Wochen nicht überschreiten dürfen. Ansonsten wäre ein Prozess geplatzt.