So soll der Neubau der Celenus-Klinik in Bad Herrenalb von der Schweizer Wiese aus betrachtet aussehen. Foto: abc-Modul GmbH

Petitionsausschuss trifft Entscheidung. Bebauungsplan kann aber noch gerichtlich überprüft werden.

Bad Herrenalb - Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat die eingereichte Petition gegen den Neubau der Celenus-Klinik auf der Schweizer Wiese abgelehnt. Einige Bad Herrenalber Bürger wollten damit den Bau der Klinik verhindern.

"Auch wenn wir den Neubau an der geplanten Stelle nach wie vor für falsch halten, auch wenn wir den Angaben zu Größe des Baus, dessen Höhe oder dessen Auswirkungen auf die Umwelt skeptisch gegenüber stehen, auch wenn in der Begründung des Petitionsausschusses die Behandlung eines für uns wesentlichen alternativen Baustandorts (Bachhälde) fehlt - und auch wenn wir der Meinung sind, dass die Begründung ein Stück weit auf fehlendem Detailwissen beruht, so akzeptieren wir doch dessen Entscheidung", sagte Oliver Broschart für die Petenten.

"Der Petent" bringe vor, dass die Bürger gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Stellungnahmen abgegeben hätten, die "bis heute jedoch nicht in der Gemeinde öffentlich diskutiert und nicht beantwortet wurden", fasst der Ausschuss zusammen. Zudem seien viele Bürger gegen den Neubau, da sich das Gebiet in der Überflutungsfläche der Alb befinde.

Wird "Oase" Schweizer Wiese zerstört?

Außerdem rage der geplante Neubau mit circa 17 Metern deutlich über die umliegenden Gebäude heraus. Der geplante Klinik-Neubau zerstöre die "Oase Schweizer Wiese". Deshalb sollte mit der Petition überprüft werden, ob die beteiligten Behörden gegen geltendes Umweltrecht sowie gegen das Einfügungsverbot verstoßen hätten und ob sich nicht ein alternativer Standort finden könne.

"Entgegen dem Vorbringen der Petenten kommt es bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht darauf an, ob sich der Bebauungsplan in die Umgebung ›einfügt‹", heißt es in der Mitteilung des Petitionsausschusses. Die erfolgte Festsetzung des Bebauungsplans als Sondergebiet Klinikgebiete stehe in Einklang mit den Entwicklungszielen der Stadt, "die das Kur- und Tourismusangebot der Stadt stärken wird und auch dem berechtigten Anliegen des bereits ansässigen Vorhabenträgers entspricht." Zudem könne der neue Standort auch die Standortqualität des Thermalbads positiv beeinflussen.

Übliches und korrektes Vorgehen

Zum Umweltbericht teilt der Ausschuss mit: "Der Umweltbericht wurde nicht, wie vom Petenten erwähnt, mehrfach nachgebessert, sondern regulär fortgeführt und ergänzt. Dies ist ein übliches und korrektes Vorgehen, da der Umweltbericht nicht statisch ist und sich grundsätzlich weiterentwickeln kann." Auch die aufgestellte Bilanzierung der Eingriffswirkungen mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung sei fachlich und rechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen stünden dem Vorhaben auch keine Gründe des Hochwasserschutzes entgegen. Deshalb lautete die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses: "Der Petition kann nicht abgeholfen werden."

Die Petenten haben nun die Möglichkeiten, den Bebauungsplan nach Inkrafttreten gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies sei aber nicht geplant, teilte Broschart mit: "Von rechtlichen Schritten sehen wir als Petenten ab."