Zum Beispiel wurde in der Dobler Straße, aus Richtung Dobel kommend, die Ortstafel ein großes Stück weiter Richtung stadteinwärts versetzt. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Aufgrund der Verkehrsschau im Dezember 2017 wurde dieses Jahr eine verkehrsrechtliche

Aufgrund der Verkehrsschau im Dezember 2017 wurde dieses Jahr eine verkehrsrechtliche Anordung. Wie das Landratsamt im April auf Nachfrage erklärte, wurde der Standort der Ortstafel unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten an die aktuelle Rechtslage der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung angepasst. Danach sind Ortstafeln ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt dann vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße aus erschlossen werden. Ortstafel und Beginn der geschlossenen Bebauung sollen eine Einheit bilden.

Ein Geschwindigkeitstrichter vor Ortstafeln ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde wurde in Bad Herrenalb wegen verschiedener Gefahrenpunkte, wie der eingeschränkten Sichtfenster bei der Ausfahrt aus mehreren Einmündungen zur Dobler Straße, vorgenommen.

Bad Herrenalb. Gerhard Geschwill aus Bad Herrenalb lässt nicht locker. Jetzt hat er wieder an die Abteilung Ordnung und Verkehr des Landratsamts Calw eine E-Mail geschrieben.

Mittlerweile seien zwei Monate seit der jüngsten Korrespondenz wegen der gefährlichen Situation an der Einmündung des Buchenhains in die Dobler Straße vergangen. Und die Herrenalber Stadtverwaltung kümmere sich nicht um die Anweisung, den schwer einsehbaren Bereich zu roden. Er schildert einen aktuellen Vorfall. "Wir hatten den Bergauf-Verkehr abgewartet, aber in dem Moment, als wir mit dem Überqueren der Straße begannen, kam ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit oben um die Kurve bergab gefahren und hat kein bisschen gebremst, als es hinter uns (wir waren bereits auf der zweiten Straßenhälfte) an uns vorbei gesaust ist." Er habe nachgemessen, so Geschwill: Ein Fahrzeug von oben sei in der Regel in fünf Sekunden auf Höhe der Einmündung – und oft schneller. Das schaffe man nur im Eilschritt über die gesamte Straße.

Derzeit sei die Situation entspannter, "da die meisten Autos mit Licht fahren und der Blätterbewuchs der Büsche straßenabwärts ›lichter‹ geworden ist, man also die Fahrzeuge von unten besser kommen sieht. Aber das kann keine Lösung sein. Und: Wer hält bergab schon die ›60‹ ein, vor allem als Ortsfremder?"

Er frage "durchaus pointiert": Müsse erst jemand angefahren oder totgefahren werden, ehe die Polizei einsehe, dass diese Verkehrssituation deutlich gefährlicher sei als sie von ihr eingeschätzt werde?

Neue Beschilderung

Schon im August hat Geschwill bereits an die Verkehrsbehörde geschrieben. Es gehe ihm bei seinem Anliegen um die Geschwindigkeitsregelung an der Einfahrt der Dobler Straße in den Ortsbereich Bad Herrenalb, von Dobel kommend, erklärte er seinerzeit. Dort sei die Beschilderung geändert worden. Er führte auf: das Ortsschild weiter Richtung Tal versetzt (von der Feuerwehr zur Evangelischen Akademie) und die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung (50 beziehungsweise 40 Kilometer pro Stunde ab Birkenwaldstraße) auf 60 Kilometer pro Stunde bis zum neuen Ortsschild erhöht – erst dann wieder 40 Kilometer pro Stunde in Richtung Innenstadt.

Diese Neuregelung habe er als "Anlieger" (Am Buchenhain) einige Wochen lang beobachtet "und finde sie nicht gut. Im Gegenteil: gefährlich".

Geschwill führte Beispiele auf. So zum Beispiel: "Will ich vom Buchenhain aus in Richtung Dobel auf die Dobler Straße mit dem Auto nach links abbiegen, erkenne ich zwar den Verkehr von links auf ausreichende Distanz. Kommt aber ein Fahrzeug den Berg herauf, also von rechts, ist der Sichtbereich zu gering, um gefahrlos das Einbiege-Manöver zu bewältigen: Das herankommende Fahrzeug, das gerade beschleunigt hat, muss abbremsen."

Wer aus der Birkenwaldstraße komme und nach links nach Dobel abbiegen wolle, erlebe die Situation umgekehrt. Komme er als Fußgänger aus dem Wald über den Waldparkplatz und wolle die Dobler Straße zum Buchenhain überqueren, "schaffe ich das nicht, wenn ein Fahrzeug, nachdem ich die Straße betreten habe, aus Richtung Dobel mit 60 Kilometer pro Stunde den Berg um die Waldecke herunter kommt und seine Geschwindigkeit nicht verringert". Das heiße, so Geschwill, er müsse zu rennen anfangen – "und möchte dabei nicht stolpern!" Er machte abschließend folgenden Vorschlag: Reduzierung der Geschwindigkeit zwischen Feuerwehr-Einfahrt und (neuem) Ortsschild in beide Richtungen auf 50 Kilometer pro Stunden – dann dürften die beiden Gefahrensituationen "entschärft" sein.

Wie das Landratsamt am Mittwoch auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten mitteilte, sei die genannte Einmündungssituation bereits vor geraumer Zeit vor Ort geprüft worden. "Nachdem festgestellt worden war, dass bei der Ausfahrt aus ›Am Buchenhain‹ auf die Dobler Straße (L 340) für eine verbesserte Sicht auf den von rechts aus Richtung Bad Herrenalb kommenden Verkehr ein Freischneiden des Bewuchses erforderlich ist, ist die Stadt Bad Herrenalb mit diesem Hinweis auf den betreffenden Grundstückseigentümer beziehungsweise -verwalter zugegangen", wurde informiert. Wie am Mittwoch auf Rückfrage vonseiten der Stadtverwaltung Bad Herrenalb bestätigt worden sei, "ist der erforderliche Freischnitt bereits vor einigen Wochen erfolgt".