Kandidaten-Vorstellung zur Bürgermeisterwahl im Oktober vorigen Jahres: Die Bronnenwiesenhalle in Neusatz war rappelvoll. Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch dürfen coronabedingt lediglich maximal zwölf Bürger teilnehmen. Archiv-Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder Bote

Am Mittwochabend, 21. Oktober, tagt der Bad Herrenalber Gemeinderat in der

Am Mittwochabend, 21. Oktober, tagt der Bad Herrenalber Gemeinderat in der Neusatzer Bronnenwiesenhalle. Allerdings stehen nicht allzu viele Stühle für Zuhörer bereit.

Die Aufstellung über die materiellen Werte der Erbschaft sieht laut Sitzungsvorlage folgendermaßen aus:

Einfamilienhaus in Köln; Eigentumswohnung in Bad Herrenalb-Bernbach; Eigentumswohnung in Saxon (Schweiz); Gegenstände des persönlichen Gebrauchs: 32 390 Euro; Kunstgegenstände: 1110 Euro; Bargeld: 22,05 Euro; Wertpapiere: 133 791,40 Euro; Bankguthaben Inland: 12 029,48 Euro; Bankguthaben Schweiz; Forderungen: 21 245,44 Euro; Verbindlichkeiten: minus 2266,97 Euro: Nachlassverbindlichkeiten: minus 10 000 Euro; Verbindlichkeiten, die durch den Todesfall entstanden sind: minus 1132,87 Euro.

Das ergibt die Summe von 187 188,53 Euro. Ein Gutachten über die Werte der Immobilien liegt noch nicht vor. Eine Antwort der Schweizer Bank steht noch aus.

Bad Herrenalb. Mit Blick auf das Coronavirus und die Entwicklung der Infektionszahlen rief die Landesregierung die dritte Pandemiestufe aus. Sie trat am Montag in Kraft. Wie vonseiten des Rathauses am Montag zu erfahren war, bleibt es dabei, dass man – wie bei der Einladung zur Gemeinderatssitzung aufgeführt – maximal zwölf Bürger teilnehmen lässt.

Es wird zudem darum gebeten, nicht an der Sitzung teilzunehmen, wenn der Betreffende vor Kurzem ein Corona-Risikogebiet besucht hat und/oder an erkältungstypischen Symptomen leidet.

Rückwirkende Annahme

Unter anderem geht es am Mittwoch um die Annahme einer Erbschaft. Der Antrag der Stadtverwaltung lautet: Der Gemeinderat beschließt die rückwirkende Annahme der Erbschaft. Er stimmt für die Errichtung einer nichtrechtsfähigen, steuerbegünstigten Stiftung. Es wird ein Stiftungsgeschäft und Treuhandvertrag mit der "Stiftung für die Region Sparkasse Pforzheim Calw" abgeschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die "Stiftung für die Region Sparkasse Pforzheim Calw" mit der Veräußerung der Immobilien und Vermögensgegenstände zu beauftragen.

Antwort steht noch aus

Wie die Verwaltung in der Sitzungsvorlage ausführt, hat eine ehemalige Stadtbewohnerin der Kommune Bad Herrenalb ihr Vermögen vererbt. Die Immobilienwerte müssten noch ermittelt werden. Laut Testament sei ein Bankkonto in der Schweiz vorhanden. "Die im September 2020 von der Schweizer Bank telefonisch angeforderten Unterlagen gingen am 14. September 2020 zur Post. Eine Antwort steht jedoch noch aus", heißt es weiter.

Die Verwendung des Nachlasses sei mit Auflagen verbunden. "Die Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände sollen verwertet wertet. Die Erlöse sowie das vorhandene Geldvermögen sollen einer krisensicheren Geldanlage zugefügt werden. Das Vermögen soll einen eigenen Sozialfonds bilden, der den Namen der Erblasserin tragen soll", informiert die Verwaltung. Aus den Erträgen soll jährlich bedürftigen Kölner Bürgerinnen ein Erholungsurlaub in Bad Herrenalb gewährt werden. Die Verwaltung des Vermögens erfolge durch ein dreiköpfiges Gremium (jeweils der Bad Herrenalber Bürgermeister, ein Vertreter der Sparkasse Calw Pforzheim und ein Vertreter des Sozialamtes der Stadt Köln).

Der ehemalige Hauptamtsleiter habe die Erbschaft am 5. September 2019 angenommen. Es solle eine nichtrechtsfähige, steuerbegünstigte Stiftung zum Vollzug des Vermächtnisses der Erblasserin errichtet werden. Das Stiftungsvermögen stehe im Eigentum der Stiftung für die Region Sparkasse Pforzheim Calw (Trägerstiftung) und werde von dieser treuhänderisch zugunsten der Stadt Bad Herrenalb (Stifter) verwaltet. Dieses Vorgehen sei mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt worden.

Die Trägerstiftung vertrete die Stiftung nach außen. Sie habe die Aufgabe, die laufenden Geschäfte zu führen, das Stiftungsvermögen zu verwalten und die Stiftungserträge entsprechend der Satzung und den Beschlüssen des Kuratoriums zu verwenden.

Beschränkte Ausschreibung

Der Tagesordnungspunkt "Ausschreibung Kindergarten-Neubau Neusatz-Rotensol, Los 6, Dachdeckerarbeiten, Steildächer mit Kalzip-Eindeckung" beinhaltet eine Auftragsvergabe in Höhe von brutto rund 381 000 Euro.

Laut Sitzungsvorlage beinhaltet das Los die Dacheindeckung der sechs Steildächer der Gruppenräume, des Essensaals und des Mehrzweck- (Turn-)Raums mit Kalzip-(Aluminium-)Dachelementen.

Die Leistung sei bewusst beschränkt ausgeschrieben worden, da für dieses patentrechtlich geschützte Dachdeckungs-Fabrikat nur dafür ausgebildete Fachfirmen in der Lage seien, die Konstruktionen fachtechnisch korrekt mit Spezialwerkzeugen ausführen zu können.