Am 23. November 2016 informierte sich in Sachen Kreiswechsel eine Delegation der CDU-Landtagsfraktion in Bad Herrenalb. Unter Leitung von Thomas Blenke, Abgeordneter des Landkreises Calw, waren dabei: Karl Klein als Vorsitzender des Innenausschusses, Ulli Hockenberger als kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion sowie Christine Neumann, Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Ettlingen. Neben Bürgermeister Norbert Mai wurden die Stadträte Christian Romoser (CDU), Michael Theis (GL), Otto Greul (UBV), Markus Merkle (FW) und Andreas Tockhorn (BF-BHA) eingeladen. Für die Bürgerinitiative saßen Hans-Friedrich Scheeder, Gerhard Wetzel, Alfred Schönthaler und Otmar Bumb am Tisch. Als Vertreter des Landratsamts Calw nahm Dezernatsleiter Reinhold Rau teil.  Foto: Kugel

Entscheidungsträger bekommen erneut ein Schreiben. Für eine offene Diskussion.

Bad Herrenalb - Unterschrieben haben wieder Hans-Friedrich Scheeder und Martin Knirsch: Die Bürgerinitiative (BI) "Sag Ja zum Landkreis Karlsruhe" hat erneut ein Schreiben an die Entscheidungsträger des Antrags auf eine Kreiswechsel der Stadt Bad Herrenalb geschickt.

Genauer betrachtet handelt es sich um eine gemeinsamen Erklärung der Mitglieder des Bad Herrenalber Arbeitskreises Landkreiswechsel und der BI. Unter anderem wird festgestellt: "Hätten die Befürworter des Verbleibs auch nur mit einer Stimme Mehrheit obsiegt, wäre man beiderseits demokratisch fair zur Tagesordnung übergegangen. Wer aus einer demokratischen Niederlage ableitet, dass der Wählerwille ignoriert werden kann, ist zwingend im Unrecht. Er beugt den Wählerwillen."

Dass dies nicht geschehen dürfe, sei die Mehrheitsmeinung objektiver Dritter, die sich in vielen Gesprächsterminen und Kontakten mit Vertretern der Parteien des Landtags ergeben habe. Probleme seien dann zu lösen, wenn sie anstünden.

Es sei normal, dass dies auf den Widerstand des örtlichen Landtagsabgeordneten und auch der betroffenen Landkreisverwaltung treffe, aber für die Entscheidungsfindung eher von untergeordneter Bedeutung.

"Bestandsschutz auf Ewigkeit, der gegen den Bürgerwillen gerichtet ist, ist eine kaum vertretbare Option! Die Befürworter des Wechsel verlangen eine offene Diskussion im Landtag auf der Basis einer neutralen Verflechtungsanalyse", so die Unterzeichner.

Warum allerdings einige Mitglieder des Bad Herrenalber Gemeinderats trotz des selbst verordneten Neutralitätsgelübdes als "Privatpersonen" oder halboffiziell in ein schwebendes Verfahren eingreifen würden, sei nicht nachvollziehbar. "Wer in einem Gesprächsprozess, der seit dem Jahr 2013 läuft, selbst nicht handeln will oder kann und in Wahlprogrammen den Wechselwunsch angekündigt hat, sollte eine durch den Wähler getroffene Entscheidung klaglos akzeptieren", wird in der Erklärung festgestellt.

Landkreisverwaltungen hätten für die angeschlossenen Gemeinden und Bürger ausschließlich dienende Funktionen. Sie würden gehört. Die aktiven Bürgermeister der Umgebung mischten sich vernünftigerweise in ihren Stellungnahmen nicht ein.

"Weder die Bürger der Stadt Bad Herrenalb noch die betroffenen Landkreise entscheiden letztendlich über die Änderungen der Verwaltungsgrenzen. Auch das ist zu akzeptieren, ändert aber nichts an der im Bürgerentscheid mehrheitlich getroffenen Entscheidung, die einen Gemeinderatsbeschluss ersetzt", steht des Weiteren in dem Schreiben.

"Wer meint, wegen eines demokratisch legitimierten Kreiswechsels der Stadt Bad Herrenalb würden die betroffenen Landkreise ›wackeln‹ oder gar das Land Baden-Württemberg wegen ›Nachahmern‹ ein ›Tor zur Hölle" aufmachen, der übertreibt maßlos. Polemik kann fehlende Argumente nicht ersetzen", ist der Erklärung außerdem zu entnehmen. Wer als Politiker, egal auf welcher Ebene, den Bürger und die getroffenen Abmachungen mit den Partnern nicht ernst nehme, wie man es täglich vorgeführt bekomme, werde unglaubwürdig und abgestraft.

Die Bürger der Stadt Bad Herrenalb hätten erkannt, dass sich ihr reales Leben nachweisbar zu mehr als 80 Prozent nicht im Kreisgebiet, sondern außerhalb des Landkreises Calw im Großraum Karlsruhe vollziehe. Die bisher bestehende Verwaltungszugehörigkeit bilde diese Realitäten nicht ab. Sie werde von den Bad Herrenalber Bürgern mehrheitlich als Mangel empfunden und schade der Zukunftsentwicklung der Stadt. Die entsprechenden Schriftsätze lägen dem Innenministerium vor.

"Eine Landesregierung, die die Bürgerbeteiligung stärken will, wird alles daran setzen, mittelfristig die verwaltungstechnischen Zuordnung der Stadt Bad Herrenalb gemäß dem mehrheitlichen Bürgerwillen umzusetzen", heißt es abschließend.

Konsequenzen

Im Januar haben die beiden Regierungsfraktionen Grüne und CDU eine Große Anfrage zum Antrag der Stadt Bad Herrenalb auf einen Wechsel vom Landkreis Calw zum Landkreis Karlsruhe eingebracht. Das Ziel lautet: Der Landtag soll die erforderlichen Informationen bekommen, um mögliche Konsequenzen beurteilen zu können.

Wie berichtet wollen die Fraktionen unter anderem wissen, welchen Stellenwert die Landesregierung dem Thema interkommunale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Frage möglicher Gebietsveränderungen beimisst. Die Fragen beschäftigen sich auch mit den rechtlichen Voraussetzungen sowie den wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen eines Wechsels auf die betroffenen Kommunen. Wissen wollen die Antragsteller des Weiteren, inwieweit sogenannte "nicht quantifizierbare Gründe" für einen Landkreiswechsel berücksichtigt werden – etwa das räumliche Zugehörigkeitsgefühl der Bevölkerung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen- Landtagsfraktion, Uli Sckerl, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Thomas Blenke erklärten: "Wir nehmen das Anliegen der Stadt Herrenalb ernst, haben dabei aber auch die ablehnende Haltung der beiden betroffenen Landkreise zu berücksichtigen. Deshalb wollen wir uns mit einer Großen Anfrage Klarheit verschaffen."

Sechswöchige Antwortfrist

In Bad Herrenalb hatten bei einem Bürgerentscheid im Oktober 2016 29,8 Prozent für den Wechsel gestimmt, 29,1 Prozent dagegen. "Bei einer Wahlbeteiligung von 58,9 Prozent fällt dieses Ergebnis denkbar knapp aus", heißt es in der Großen Anfrage unter anderem in der Begründung.

Nach Übermittlung der Anfrage hat das entsprechende Ministerium – in diesem Fall das Innenministerium – eine sechswöchige Antwortfrist (bis 5. März). Danach haben die Antragsteller zwei Monate Zeit, das weitere Verfahren zu klären. Bei Großen Anfragen gilt es als sehr wahrscheinlich, dass das Thema im Landtag diskutiert wird. Dies könnte, so Grüne und CDU, noch vor der Sommerpause erfolgen.