Bis zum 28. Februar werden auf der Schweizer Weise insgesamt 16 Bäume gefällt – 13 wegen des Klinikneubaus und drei wegen des Wohnmobilstellplatz-Umbaus. Foto: Becker

Gemeinderat soll Beschluss zu dritter öffentlicher Auslegung fassen.

Bad Herrenalb - Wegen eines Klinikneubaus steht der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Schweizer Wiese" auf der Tagesordnung des Bad Herrenalber Gemeinderats am Mittwoch, 31. Januar.

Wie berichtet, möchte zwischen dem Stadtwerke-Gebäude und der Siebentäler Therme, vorwiegend auf der Brachfläche des abgebrochenen Cafés Romanier, die Firma Celenus ab Frühsommer einen Klinikneubau errichten. Um Baurecht zu schaffen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Der Gemeinderat soll der präsentierten Abwägung und den daraus resultierenden Detailänderungen des Entwurfs zustimmen sowie den Beschluss zu einer dritten öffentlichen Auslegung fassen.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schweizer Wiese" wurde nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 20. September 2017 in der Zeit von 13. Oktober bis 14. November 2017 für die Öffentlichkeit ausgelegt sowie den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse schaute sich das Stadtplanungsbüro Gerhardt.Stadtplaner.Architekten (GSA) aus Karlsruhe gemeinsam mit den Fachplanern an – sie werteten es in einer synoptischen Betrachtung aus.

Die Fachgutachten wurden laut Sitzungsvorlage überarbeitet und soweit nötig ergänzt.

Einige Vorgaben und Hinweise erfordern in diesem Zusammenhang eine geringe Entwurfsüberarbeitung. Dabei handelt es sich nur um Detailänderungen und nichts Grundsätzliches. Die Korrekturen werden im Einzelnen in der Sitzung am Mittwochabend aufgezeigt und erläutert.

Dritte Offenlegung

Um die Öffentlichkeit, die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange über diese Änderungen zu informieren sowie die Möglichkeit zu Stellungnahmen zu geben, schlagen die Planer und die Verwaltung eine abschließende dritte Offenlegung vor. Diese soll nach der öffentlichen Bekanntgabe voraussichtlich im Zeitraum zwischen 15. Februar und 2. März erfolgen.

"Die finale Abwägung der dann noch eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss soll dann in der Gemeinderatsitzung am 21. März 2018 erfolgen", heißt es in der Vorlage.

Außerdem wird mitgeteilt: Im gleichen Zeitintervall soll im Parallelverfahren zur selben Thematik die dritte punktuelle Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb – Dobel erfolgen.