Ja sagte das Gremium dazu, für den ersten Hund eine Erhöhung von 96 auf 106 Euro vorzunehmen. (Symbolfoto) Foto: AndreiTobosaru/ Shutterstock

Hundehaltung hat zugenommen. Gemeinderat beschließt Erhöhung zum 1. Januar 2019.

Bad Herrenalb - Mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zum 1. Januar 2019 beschäftigte sich der Bad Herrenalber Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Wie die Verwaltung ausführte, wurde die Hundesteuersatzung der Stadt im Jahr 2015 überarbeitet, die ursprüngliche Fassung stamme aus dem Jahr 1997.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung schlage die Verwaltung die Erhöhung der Steuer vor. "Die Hundehaltung im Stadtgebiet und den Ortsteilen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen", was unter anderem steigende Kosten für die Stadt mit sich bringe – so zum Beispiel aufgrund von Reinigungsarbeiten.

106 Euro für den ersten Hund, 240 Euro für den zweiten

Ja sagte das Gremium dazu, für den ersten Hund eine Erhöhung von 96 auf 106 Euro vorzunehmen. Für den zweiten Vierbeiner sind derzeit 192 Euro im Jahr zu zahlen – die Verwaltung schlug hier 212 Euro vor. Allerdings werden jetzt – nach dem Vorschlag von Stadtrat Michael Theis (GL), der die Gebühren genauso wie in Bad Liebenzell festsetzen wollte – 240 Euro verlangt. Die Zwingersteuer erhöht sich in der Siebentälerstadt von 252 auf 278 Euro.

Bei der Diskussion im Gremium wurde auch an die soziale Komponente erinnert. Noch von 212 Euro für den Zweithund ausgehend, rechnete die Verwaltung vor, dass man bei gleichbleibendem Hundebestand Mehreinnahmen in Höhe von circa 5500 Euro erzielen werde. Im Übrigen lägen die neuen Sätze im Regionsvergleich im Rahmen.

Übrigens: Neben der Erhöhung der Steuersätze gibt es auch redaktionelle Änderungen.