Otto Scherer (von links) von der Bürgerinitiative "Weniger Verkehrslärm – Weniger Verkehrsgefährdung" in Neusatz und Hansi Bauer von der Interessengemeinschaft Althof übergaben Messwerte zu Verkehrslärm und Verkehrsdichte in den beiden Teilorten von Bad Herrenalb.Fotos: Glaser Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Bad Herrenalber Bürgermeister bekommt Listen mit Messwerten aus Neusatz und Althof überreicht

In Bad Herrenalb gibt es zwei Initiativen zur Reduzierung von Verkehrslärm. Eine in Neusatz und eine in Althof. Zusammen haben sie am Donnerstag Bad Herrenalbs Bürgermeister Klaus Hoffmann Listen mit Messwerten übergeben und Konsequenzen gefordert.

Bad Herrenalb-Neusatz/Althof (gla). In Bad Herrenalb-Neusatz bemüht sich die Bürgerinitiative "Weniger Verkehrslärm – Weniger Verkehrsgefährdung" (BI Verkehr) um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Uhlandstraße, der Calwer Straße und der Neuenbürger Straße. Auf diesen Durchgangsstraßen ist in weiten Teilen Tempo 50 erlaubt, während auf allen Nebenstraßen von Neusatz Tempo 30 gilt. In Althof hat die Interessengemeinschaft Althof (IG Althof) dasselbe Ziel auf ihrer Ortsdurchfahrt, der Moosbronner Straße.

In Neusatz haben sich bereits im Mai 135 Bürger in Unterstützerlisten eingetragen. "Das sind zu 95 Prozent Anlieger der drei besonders betroffenen Straßen", sagt Otto Scherer, ein Vertreter der BI Verkehr im Gespräch mit unserer Zeitung. In Althof verteilen sich die Befürworter auf das ganze Dorf, da der zunehmende Verkehrslärm alle betrifft. Das brachten übereinstimmend Bürger auf einer Versammlung der IG Althof Anfang August zum Ausdruck.

Werte auf der Homepage nachzulesen

Um ihrer subjektiven Wahrnehmung des Verkehrsaufkommens und des Verkehrslärms eine objektive Grundlage zu geben, haben beide Initiativen Messungen gemacht. Sie protokollierten die Schallpegel und die Art und Anzahl der Fahrzeuge zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten. Alle gemessenen Werte sind auf der Homepage https://tempo30-bad-herrenalb.de nachzulesen. Konfrontiert man diese gemessenen Werte mit Richtwerten des Landes, des Bundes oder von Umweltorganisationen, liegen die gemessenen Einzel- und Durchschnittswerte weitgehend alle über diesen Richtwerten.

"Bei Bestandsstraßen ist aber keiner dieser Richtwerte einklagbar", weiß Otto Scherer.

Das Landratsamt antwortet auf Nachfrage wie folgt: "Ob gegebenenfalls Maßnahmen aus Lärmschutzgründen in Betracht kommen, kann nur durch entsprechende Berechnungsergebnisse – nicht aus Lärmmessungen – in einem Lärmaktionsplan festgestellt werden."

Ein Zusammenhang zwischen schnellerem Fahren und damit verbundenem höheren Verkehrslärm und geringerer Verkehrssicherheit ist weitgehend unstrittig. Wer sich also dem Thema Lärm-/Geschwindigkeitsreduzierung für mehr Verkehrssicherheit nähert, der bekommt zur Antwort, dass für Verkehrsbeschränkungen jeweils konkrete Gefahrenlagen gegeben sein müssen. Außerdem gilt, dass entsprechende Anträge grundsätzlich über die Stadtverwaltung zu stellen seien.

"Althof und Neusatz gehören in dieser Sache zusammen", sagte Otto Scherer. Und Hansi Bauer, Vertreter der IG Althof, stimmte zu. Gemeinsam wiesen sie Bürgermeister Klaus Hoffmann auf die gemessenen hohen Werte hin und beschrieben die Gefahrenbereiche an den betroffenen Straßen.

Sie forderten einen Lärmaktionsplan und digitale Geschwindigkeitsanzeigen an den Ortseingängen. Die Ergebnisse der Zählungen und Messungen dieser Tafeln sollen zugänglich gemacht werden. Und weil eine Sanierung der Kreisstraße durch Althof im Raum stehe, forderte Bauer in diesem Zuge verkehrsberuhigende Einbauten. Scherer informierte das Stadtoberhaupt über das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "Mehr Verkehrssicherheit und Lärmreduzierung: Freiwillig 30! Für uns!" nach dem Vorbild der IG Althof (wir berichteten).