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Kommunales: Gemeinderat beschäftigt sich am Mittwoch mit der Erschließung des Jägerwegs / Stützmauer im Fokus

Das Thema beschäftigt schon eine ganze Weile das Gremium. In der Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 29. Januar, lautet ein Tagesordnungspunkt "Freigabe der Ausschreibung zur Erschließung Jägerweg, südlicher Bereich und Entscheidung über die Bauart der Stützmauer Gaistalstraße, 2. Bauabschnitt".

Bad Herrenalb (mak). Die Beschlussanträge der Verwaltung sehen folgendermaßen aus: Der Gemeinderat soll der Entwurfsplanung für die Erschließung Jägerweg, südlicher Abschnitt, zustimmen. Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erfolgen. Die Stadträte heben den Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 27. März 2019 auf und beschließen stattdessen als zweiten Bauabschnitt eine Quickbloc-Mauer mit Mikropfählen herzustellen. Die Planung und Ausschreibung für die Herstellung dieser Stützwandvariante nimmt das Bauamt selbst vor. Die Bauleistungen werden als separates Teillos gemeinsam mit der Erschließung des Jägerweges (südlicher Abschnitt) ausgeschrieben.

Zum Sachverhalt wird mitgeteilt: "Der südliche Teil des Jägerweges muss erstmalig erschlossen werden. Dazu ist ein Vollausbau erforderlich." Der Gemeinderat sei bereits in der Sitzung am 16. Mai 2018 dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Grund- und Hauseigentümer gefolgt und habe sich für die Weiterplanung der kostengünstigeren "Standard"-Variante zwei ausgesprochen.

Die vom Planungsbüro auf Basis der Vorplanung aufgestellte Entwurfsplanung habe den ursprünglichen Kostenrahmen wesentlich überschritten. "Daher hat das Bauamt die Grundzüge dieses ersten Entwurfs überarbeitet", heißt es weiter. Die darauf aufbauende (überarbeitete, zweite) Entwurfsplanung sei dem Technischen Ausschuss zur Begutachtung am 4. Dezember 2019 vorgestellt worden. Hierzu hätten die Mitglieder ihr grundsätzliches Einverständnis erklärt.

Nach dieser Plan-Überarbeitung lägen die Herstellungskosten nur noch geringfügig über der ersten Kostenschätzung des Vorentwurfs.

Mit Zustimmung des Gemeinderates könne die Ausschreibung mit den mittlerweile vorliegenden Ausschreibungsplänen erfolgen. Jörg Baumgärtner vom Planungsbüro Kirn-Ingenieure aus Pforzheim werde die aktuellen Planungen in der Sitzung vorstellen.

Entwurf vorgelegt

Der Gemeinderat habe in der Sitzung im März 2019 entschieden, dass die zur Grundbruchsicherung erforderliche Stützwand (zweiter Bauabschnitt) entlang der Gaistalstraße vom Planungsbüro Kirn Ingenieure mitgeplant und vor der Ausschreibung im zuständigen Gremium vor der Ausschreibung vorgestellt werden solle. "Die Vorgaben waren: Verankerung und Sicherung durch senkrechte Mikropfähle in Quickbloc-Sockelsteinen und darauf aufbauend eine aus großen Natursteinen leicht schräg gestellte Schwergewichtsmauer zum Aufbau einer Hinterfüllung mit Regelböschungsneigung. Dieser zweite Mauerabschnitt soll die bisherige Gaistalstraßenbreite nur soweit einschränken, wie es technisch unabdingbar erforderlich ist", so die Verwaltung.

Das Planungsbüro Kirn habe zusammen mit einem Tragwerksplaner einen Ausführungsentwurf vorgelegt. Das Ergebnis sei aber nicht zielführend:

 Die Straßenbreite reduziert sich auf einer Länge von circa 32 Meter um bis zu 60 Zentimeter (auf 4,87 Meter, was aber gegenüber der zulässigen Mindestbreite der Fahrbahn von größer gleich 4,75 Meter ausreichend ist).

 Die Bauzeit beträgt mindestens 16 Wochen (rund drei Monate), wobei zwischendurch auch Vollsperrungen erforderlich werden. (Umleitungsstrecke ins Gaistal?)

 Die Mauer wäre bis zu vier Meter hoch. Daher ist eine zusätzliche Absturzsicherung erforderlich.

 Die Hersteller der Sockelsteine und der Mikropfähle übernehmen keinerlei Gewährleistung. Für die Natursteine gibt es grundsätzlich keine Garantie auf die Haltbarkeit.

 Die Unterhaltung/Pflege wird aufwendig (zum Beispiel Fugenpflege/Nachbesserung).

 Für diese Wandkonstruktion aus unterschiedlichen Einzelbauteilen ist eine Prüfstatik erforderlich. Es ist ein Erdbebensicherheitsnachweis zu erbringen.

 Die Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten betragen über 700 000 Euro.

Ursprüngliches Konzept

Im Vergleich dazu informiert die Verwaltung über das ursprüngliche Baukonzept wie vom Gemeinderat im Oktober 2018 beschlossen (analog der Bauausführung des ersten Bauabschnitts, nur mit hangseitiger Schiefstellung):

 Die Straßenbreite reduziert sich auf einer Länge von maximal zehn Meter um bis zu 60 Zentimeter (auf 4,87 Meter, was aber gegenüber der zulässigen Mindestbreite der Fahrbahn von größer gleich 4,75 Meter ausreichend ist).

 Die Bauzeit beträgt maximal fünf Wochen (rund einen Monat), ohne Vollsperrungen.

 Die Mauer wird unter drei Meter hoch, ohne zusätzliche Absturzsicherung.

 Die Hersteller der Sockelsteine und der Mikropfähle übernehmen die gesetzlich geforderte Gewährleistung.

Die Haltbarkeit der bewehrungslosen Betonfertigteile ist nahezu grenzenlos (Carbonatisierung – wird immer fester und dauerhafter, kein Kriechen und Schwinden sowie keine Erosion und Korrosion).

 Die Unterhaltung/Pflege ist vernachlässigbar gering (dicht gestoßen – keine Fugenpflege/Nachbesserung erforderlich).

 Diese Wandkonstruktion gilt als monolithisches Bauwerk und ist geometrisch stabil. Ein rechnerischer Nachweis ist nicht erforderlich, da die Standfestigkeit "tatsächlich" nachgewiesen ist.

 Die Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten betragen knapp über 220 000 Euro.

Eindeutige Bewertung

Der Vergleich zeige eine eindeutige Bewertung der beiden Varianten auf. Alle übrigen vorstellbaren Varianten seien entweder gar nicht durchführbar oder noch aufwendiger (sowohl in Herstellung als auch in der Unterhaltung), noch teurer, noch "riskanter" oder noch weniger dauerhaft beziehungsweise nachhaltig.

Im Einzelnen geht die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage auf "Neue Mauer im Schutz einer Baugrube herstellen" und "Neue Mauer direkt (ohne separate Baugrube) herstellen" ein.

Es gebe aber auch "exotische" Bauweisen. So zum Beispiel: "Wegnahme der Auflast, das heißt Abbruch des Teilbereiches des Jägerweges mit Teilaushub, lokale Nachverdichtung und Wiederverfüllung mit Leichtbaustoffen (zum Beispiel Blähton, Glasschaumschotter – jeweils gegebenenfalls mit Zementschaum verfestigt) oder mit Styropor-Blöcken mit Leichtbeton als Lastverteilung unter neuem Straßenaufbau." Die gesamte Infrastruktur müsste hier erneuert werden. Das sei aufwendig und teuer. Anwohner kämen während der Bauzeit nicht zur eigenen Wohnung.

Alle Bauvarianten seien untereinander verglichen und nach Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit aussortiert worden.

Vor-Ort-Termin

Am Dienstag, 28. Januar, finde ein Ortstermin statt, an dem den Stadträten und den Vertretern der Bürgerinitiative mit sogenannten Phantomen in der Örtlichkeit die Konturen der zwei geplanten Alternativen aufgezeigt werden. Die Bodengutachterin Katrin Schumacher vom Büro ICP aus Karlsruhe werde vor Ort die Problemstellung und deren Lösung erläutern.