Dem Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans "Kullenmühle" soll zugestimmt werden.Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderatssitzung: Gremium beschäftigt sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans "Kullenmühle"

Der Bad Herrenalber Gemeinderat soll in der Sitzung am Donnerstag, 24. Juni, dem Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans "Kullenmühle" zustimmen – ebenso der Offenlage des Entwurfs.

 

Bad Herrenalb. In seiner Sitzung am 27. Mai 2020 fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung der ersten Änderung. Der rechtskräftige Bebauungsplan "Kullenmühle" datiert laut Sitzungsvorlage aus dem Jahr 1983 "und ist daher in seinen städtebaulichen Zielsetzungen und in seinen planerischen Vorgaben überholt". Inmitten der bestehenden Bebauung existiere eine große Anzahl unbebauter Flächen, die beispielsweise durch die Teilung privater Grundstücke dem Markt zugeführt werden könnten. "Zur Sicherung des Gemeindewillens in Bezug auf die langfristige Entwicklung und Ordnung des gesamten Areals ist eine Neufassung des Bebauungsplans ›Kullenmühle‹ unumgänglich", heißt es weiter.

Die neue Fassung solle als Änderung des bestehenden Bebauungsplans konzipiert werden, da das Plangebiet durch den baulichen Bestand weiterhin mitbestimmt werde. Mit dem Entwurf sei das Büro Schöffler stadtplaner.architekten aus Karlsruhe beauftragt worden. "Innerhalb des Planungsprozesses wurden Schwerpunkte gesetzt. Es wurde auch der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes im Gesamten hinterfragt. Dem Gemeinderat wurde in diesem Jahr ein erster Entwurf der Planung in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt", wird außerdem informiert. Aufgrund der großen Nachfrage von Bauwilligen sei dieser Entwurf dann bei Bedarf in Einzelgesprächen gezeigt worden. Man habe aber darauf hingewiesen, dass es sich bei der Darstellung nur um eine entwicklungsfähige Rohfassung handle. Die Verwaltung: "Der Planentwurf wurde von allen Bauwilligen mit großem Interesse aufgenommen." Man gehe davon aus, dass auch die Anwohner den zukünftigen Bebauungsplan als eine Grundlage für eine erhebliche Aufwertung des Quartiers erkennen.

Waldumwandlung denkbar

Des Weiteren wird darauf hingewiesen: " Eine besondere rechtliche Einschränkung verdient erhöhte Beachtung: Ein Teil des südwestlichen und westlichen Planungsgebietes würde innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstandes (Staatswald) zu liegen kommen, das heißt, grundsätzlich nicht bebaut werden dürfen. Die anliegende Darstellung zeigt den beachtlichen Verlust an bebauungsfähigem Gelände durch den vorgeschriebenen Mindestabstand von 30 Metern zum Waldrand. Von diesem Nachteil ist auch das einzige städtische Grundstück betroffen, das hierdurch dem Markt entzogen würde. In einem Gespräch mit der zuständigen Forstverwaltung wurde als einzig denkbarer Lösungsweg die Waldumwandlung gesehen, ein allerdings eher langwieriger Verwaltungsakt."

Vonseiten der Forstbehörde sei vorgeschlagen worden, in das Verfahren der Waldumwandlung beide Seiten der dortigen Erschließungsstraße einzubeziehen. "Das Planungsbüro rät jedoch, diesen Schritt nur in einem separaten Verfahren anzugehen, da der Gemeinde bei dieser Vorgehensweise ein Zielabweichungsverfahren der Regional- und Landesplanung droht, das den Verlauf der Bebauungsplan-Änderung im Gesamten für die Dauer von einigen Monaten ausbremsen würde. Dies würde den Zielen des Gemeinderates und der Stadtverwaltung vollständig entgegenstehen."

Planer in Sitzung anwesend

Ein Vertreter des Planungsbüros werde in der Sitzung des Gemeinderates anwesend sein. Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat dem Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans "Kullenmühle" zustimme und die Offenlage des Plans beschließe, werde die Bekanntmachung der Offenlage (12. Juli bis zum 13.August) im Amtsblatt am 1. Juli erfolgen.

"Forschen und Wohnen"

Kurzer Rückblick: Im September 2019 fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Forschen und Wohnen Kullenmühle".

Wie die Stadtverwaltung damals ausführte, solle das an der Bernbacher Straße liegende und seit Jahren leer stehende und verfallene Anwesen, das zuletzt als psychosomatische Klinik genutzt worden sei, einer neuen Nutzung zugeführt werden. Samt der privaten Parkplatzfläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite sei dieses im Bebauungsplan als Sondergebiet Klinik festgesetzt.

Es bestünden konkrete Pläne, dort Einrichtungen zum Forschen und Produzieren sowie zum Wohnen der Studenten und Beschäftigten zu schaffen.

Wie allerdings im April vonseiten der Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung mitgeteilt wurde, sei die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass zukünftig im Bereich Kullenmühle geforscht werde.