Der Stundungsantrag ist im Herrenalber Rathaus erhältlich und steht auf www.badherrenalb.de als Download zur Verfügung.            Foto: © Stadt Bad Herrenalb Foto: Schwarzwälder Bote

Corona: Hilfen für Unternehmer in Siebentälerstadt / Vorgehen ist mit Fraktionen abgestimmt

Bad Herrenalb. In Bad Herrenalb sind im Zuge der Corona-Krise zahlreiche Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Stadtverwaltung möchte deshalb auf die Möglichkeiten hinweisen, mit denen aufgrund von Paragraf vier der Corona-Verordnung in Bedrängnis geratene Unternehmen ihre finanziellen Belastungen abfedern können.

Dazu zählt laut Pressemitteilung die Möglichkeit der Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen, Grundsteuer, Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe.

Die Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen könne bei der Stadt beantragt werden. Das entsprechende Formular sei in der Finanzabteilung erhältlich oder könne unter www.badherrenalb.de/de/rathaus/verfahren/stundung-id_348 heruntergeladen werden.

"Zinsen werden bei einer Stundung von Forderungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise gestundet werden, nicht erhoben. Altfälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Anträge zur Senkung des Messbetrages können formlos an das zuständige Finanzamt gesendet werden", wird zudem mitgeteilt. Die aktuelle Grundsteuer könne auf Antrag ebenfalls gestundet werden.

Die Kurtaxe sei für die Beherbergungsbetriebe ein durchlaufender Posten. Die Gäste zahlten die Kurtaxe an den Betrieb, der leite diese an die Stadt weiter. Für Kurtaxe, die bereits vom Beherbergungsbetrieb eingenommen aber noch nicht weitergeleitet wurde, könne ebenfalls ein Stundungsantrag gestellt werden.

Die Fremdenverkehrsabgabe 2019 werde so abgerechnet, dass die Fälligkeit dieser Forderungen erst in das dritte Quartal 2020 falle.

Die Vorauszahlungen für Strom, Gas und Wasser könnten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angepasst werden. Hierzu müssten sich die Betroffenen direkt an die Stadtwerke wenden, die für die Beurteilung der Situation zuständig sind.

Wie Bürgermeister Klaus Hoffmann erklärt, wurde dieses Vorgehen mit allen Fraktionen im Gemeinderat abgestimmt. "Wir wollen gemeinsam allen Betrieben helfen, diese schwere Zeit zu überstehen und ein Zeichen der Solidarität setzen." Er wisse aber auch, dass den Betrieben mit den Stundungen alleine nicht geholfen ist. "Deshalb ist es wichtig, dass alle in Not geratenen Betriebe den engen Kontakt zu ihrer Hausbank suchen und vor allem die Förderanträge beim Land stellen."

Ansprechpartnerin im Rathaus zum Thema Stundungen ist Rebecca Geibel aus der Finanzabteilung unter der Telefonnummer 07083/50 05 15 oder per E-Mail an rebecca.geibel@badherrenalb.de.

Infos zu den Förderanträgen des Landes gibt es online auf www.badherrenalb.de/de/aktuelles/corona/land-stellt-soforthilfe-fuer-selbststaendige-und-unternehmen-zur-verfuegung-id_1088/.

Die Stadtwerke Bad Herrenalb geben Auskunft unter Telefon 07083/92 48 40 oder per E-Mail an info@stw-badherrenalb.de.