Auch in Bad Herrenalb gibt’s ein Nachtfahrverbot.Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Rückblick: Nachtfahrverbot in Kurorten seit Jahrzehnten

Bad Herrenalb/Kreis Calw. Vergangenen Samstag haben unter anderem in Baden-Württemberg Tausende von Motorradfahrern gegen die vom Bundesrat geplanten Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen protestiert. Unter anderem fuhren 3000 Biker am Karlsruher Verfassungsgericht vorbei.

Kurorte sollen der Erholung dienen. Da diese Kommunen oft durch ihre schöne Landschaft aufwarten, sind sie häufig auch bei Motorradfahrern beliebt.

22 bis 6 Uhr

In vielen Kommunen im Kreis Calw herrscht deshalb bereits ein Nachtfahrverbot. Laut dem Calwer Landratsamt wurde 1967, auf Antrag der Gemeinden, ein Nachtfahrverbot im Kreis eingeführt. Dieses Nachtfahrverbot wurde 1985 für die einzelnen Kurstädte wie folgt angeordnet: In Bad Liebenzell, Bad Teinach und Bad Wildbad ist das Motorradfahren jeweils von 22 bis 6 Uhr verboten, in Bad Herrenalb von 21 bis 5 Uhr. Und in Bad Herrenalb wurde zwei Jahre später eine Polizeiverordnung eingeführt, die Ruhezeiten auf privatem Grundstück einräumte. So war, neben vielen weiteren Punkten, Motorradlärm zwischen 13 und 14.30 Uhr und 22 und 7.30 Uhr untersagt. Die Polizeidirektion Calw regte dann im Januar 1993 an, eine einheitliche Regelung des Nachtfahrverbots einzuführen. Diese wurde bereits einen Monat später umgesetzt. Somit galt auch in Bad Herrenalb das Nachtfahrverbot von 22 bis 6 Uhr. Die Polizeiverordnung der Stadt Bad Herrenalb wurde dann 2007 neu beschlossen. Der Grund dafür war eine Änderung des Gesetzes zur Fassung von Kurorten im Jahr 1995.