Schrottreifes Fahrzeug beim ehemaligen Holzlagerplatz. Eventuell muss Steuerzahler für Entsorgung aufkommen.
Bad Herrenalb - In der vergangenen Gemeinderatssitzung sagte Christian Romoser (CDU), dass bereits seit rund zwei Wochen ein altes Schrottauto auf dem Parkplatz beim ehemaligen Holzlagerplatz stehe und dort entfernt werden müsse.
Das sei der Stadtverwaltung bereits bekannt, erwiderte Bürgermeister Klaus Hoffmann. Man müsse nun aber erst einmal schauen, wie man mit der Situation umgehen müsse, so der Bürgermeister weiter.
Wem gehört das Fahrzeug?
Grundsätzlich verstoßen Autobesitzer, die ihr Schrottauto am Straßenrand oder einem öffentlichen Parkplatz zurücklassen, gegen das Gesetz. Gemäß der gültigen Altfahrzeug-Verordnung muss der Besitzer dafür Sorge tragen, dass ein zugelassener Betrieb die Verschrottung durchführt. Macht er das nicht, kann ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung eingeleitet werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 4000 Euro.
Das Ordnungsamt kann das Fahrzeug abschleppen lassen, meist wird vorher ein roter Punkt als Warnung aufgeklebt. Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, zahlt der Steuerzahler.