Bau: Befreiung nachträglich erteilt

Bad Dürrheim (wst). Der Technische Ausschuss hat abgelehnt, das Landratsamt hat die Zustimmung erteilt. Es geht dabei um das Gebäue Sattelweg 3 und 3/1, das von der Firma Rebholz geplant und gebaut wurde. Insgesamt konnte Stadtbaumeister Holger Kurz nicht viel gutes über die Planung sagten. Sie ließ sehr "zu Wünschen übrig". Es gab mehrere nachträgliche Befreiungen auch wurde die Höhe überschritten – dieser Punkt führte nach Kenntnisstand von Anwohnern auch zu einer Strafzahlung. In der nun vorliegenden nachträglichen Befreiung von Abständen bezüglich des vorgebauten Treppenhauses.

Hier herrsche unterschiedliche Auffassungen bei Gerichten, führte Kurz aus. Die einen sehen einen solchen Vorbau als untergeordnet, er löse somit keine neue Abstandsmessung aus (in Bezug auf Hauptkörper des Bauwerks gesehen), bei anderen müsse hier auch der Abstand eingehalten werden.

Das Landratsamt sah es als untergeordnetes Bauwerk, das keine eigenen Abstände auslöse und erteilte die Genehmigung. Den Unmut hatten die Mitglieder des Technischen Ausschusses bereits in vergangenen Sitzung kundgetan, als man die überschrittene Höhe feststellte. Auch eine neuerliche Ablehnung würde zu nichts bringen, erläuterte Kurz, da es die letzte Genehmigungsrunde sei und das Landratsamt diese Ablehnung wieder durch eine Zustimmung ersetzen würde. Mit fünf Ja- und vier Nein-Stimmen wurde dem Antrag zähneknirschend zugestimmt.