Bauanträge: Rüdiger Paschotta rechnet mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg

"Es wird regelmäßig das Recht gebrochen, das betrifft die Stadt genauso wie das Landratsamt", sagt Rüdiger Paschotta. Er rechnet mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit damit, dass die Entscheidung zur Waldeck-Terrasse, die im Technischen Ausschuss getroffen wurde, vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg landen wird.

Bad Dürrheim. Aufgrund einer schalltechnischen Stellungnahme – eine Vorstufe zu einem Gutachten – stimmte der Technische Ausschuss dem nachträglichen Bauantrag für die Terrassen zu, die schon seit etwa zwei Jahrzehnten Bestand haben, bewirtet werden und teilweise auf städtischem Grundstück liegen.

Rüdiger Paschotta, Anwohner im Eigenheim östlich des Waldecks, der auch bei der Sitzung dabei war, übt massive Kritik an der Darstellungsweise von Stadtbaumeister Holger Kurz gegenüber den Ausschussmitgliedern. Für ihn wurde durch den Amtsleiter suggeriert, dass der Antrag nur positiv beschieden werden könne, da man unter dem Grenzdezibelwert liege. Aber: Sämtliche Gerichte, ihm lägen die Urteile vor, würden Bewirtungslärm sehr kritisch sehen, da es keine gleichbleibende Lärmkulisse sei, sondern ein Auf und Ab. Auch liege man nur einen Dezibel unter dem Grenzwert. Diesbezüglich gab es schon Urteile, mit denen Außenbewirtungen verboten wurden. Darüber hinaus sei es eine Berechnung und keine Messung. In der Realität seien die Geräuschpegel weitaus höher. Ein weiterer Kritikpunkt: Kurz habe die Grenze des Sondergebiets falsch in seinem Plan benannt. Diese liege auf der Grundstücksgrenze des Waldecks.

Kritik übte Paschotta auch an Bürgermeister Walter Klumpp und an den Gemeinderäten. Seines Wissens sei in keiner Sitzung über die Thematik gesprochen worden, geschweige denn über eine nachträgliche Pachtzahlung seitens des Hoteliers Rüdiger Schrenk. Sollte letzteres nicht erfolgen, sieht Paschotta eine unrechtmäßige finanzielle Begünstigung des Hotelbetreibers. Seinen Angaben zufolge sieht das Landratsamt ebenfalls keine Veranlassung für ein Bußgeld für die unrechtmäßige Nutzung der Terrassen. All dies, so seine Kritik weiter, sei mit dem Hinweis verbunden worden, man müsse die heimische Wirtschaft unterstützen. Er sieht bei dem ganzen Vorgang die Verwaltungen wie auch den Gemeinderat als träge an. Man wisse schon lange um die Sachlage, habe aber nichts unternommen. Einen weiteren Punkt führt Paschotta an. So sei bei einer Umgestaltung einer Terrasse drei Bäume umgesägt worden, offensichtlich weil sie dem Bauherren im Weg waren, im Nachhinein wurde die Fällung begründet, dass sie nicht mehr dem Lichtprofil der Straße entsprochen hätten. Seiner Ansicht nach hätte es gereicht, wenn man Äste entfernt. Bürgermeister Walter Klumpp habe im Amtsblatt mitgeteilt, dass diese wieder an Ort und Stelle gepflanzt würden bis Ende 2018, hier sei noch nichts geschehen.

In Sachen Terrasse läuft die Einspruchsfrist noch bis 10. Dezember, diese werde man nutzen. Der Beschluss vom Montagabend wird nun an das Landratsamt als Baurechtsbehörde gegeben, diese ist für die Einhaltung der Rechmäßigkeit zuständig, da Bad Dürrheim kein eigenes Baurechtsamt hat. Paschotta geht davon aus, dass im Laufe des Januars entschieden wird und dass eine der Parteien, entweder die Anwohner oder der Hotelier dagegen klagen werden. Diese Klage wird vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg entschieden, was Monate dauern könne. Jedoch sieht er diese Vorgänge als interessantes Thema für den Kommunalwahlkampf an. Rüdiger Schrenk war geschäftlich unterwegs und für eine Auskunft nicht erreichbar.