Stadtverwaltung: 50 Prozent Ermäßigung auf mehrere Angebote

Bad Dürrheim. Mit dem städtischen Familienpass kommen sozial schwächere Familien in den Genuss verschiedener Vergünstigungen. So sind beispielsweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, der Monatsbeitrag der Jugendmusikschule und Musikschule Spycher, Veranstaltungen der Stadtjugendpflege, die ergänzende Betreuung von Grundschülern im Kindergarten und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie Schülermonatsbusfahrkarten mit 50 Prozent ermäßigt. Für das Minara erhält man ein bestimmtes Kartenkontingent.

Antragsberechtigt sind Familien mit zwei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kindern sowie Familien und Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (mindestens 50 Prozent Behinderung).

Der Familienpass ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen (ausgenommen Rentenbezieher und ALG I- und ALG II-Empfänger) die Lohnabrechnung des Monats Dezember 2017 benötigt.

Leistungen des Familienpasses werden ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher ist eine rückwirkende Bewilligung grundsätzlich nicht möglich. Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Bürgerservice-Büro, Sachgebiet Soziales, zu den üblichen Sprechzeiten gestellt werden. Nähere Auskünfte gibt es telefonisch unter 07726/66 62 20 oder 66 62 16.