Tempo 30 gilt neuerdings im Bereich des Öfinger Kindergartens, was den Verkehrsteilnehmern mit zusätzlich angebrachten Schildern angezeigt wird. Foto: Kaletta Foto: Schwarzwälder-Bote

Verkehr: Geschwindigkeitsbegrenzung in Öfinger Durchgangsstraße auf einem 266 Meter langen Abschnitt

Eine Gesetzesänderung ermöglichte nun dies, um was man sich in Öfingen seit über zehn Jahren vergeblich bemühte. Im Bereich des Kindergartens gilt nun auf einer Strecke von 266 Metern Tempo 30.

Bad Dürrheim-Öfingen (kal). Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 17 Uhr gültig. Der unter evangelischer Leitung stehende Kindergarten in Öfingen liegt in der Ortsmitte und damit auch an der Hauptverkehrsstraße. Die Lage der Betreuungseinrichtung sowie das im Verlauf der Jahre gestiegene Verkehrsaufkommen veranlasste in der Vergangenheit die Ortsverwaltung und Elternvertreter immer wieder, Vorstöße hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung zu unternehmen.

Dass die zahlreichen vergeblichen Anläufe nun doch von Erfolg gekrönt sind, wird von der Ortsverwaltung den Ratsmitgliedern und in weiten Teilen der Bevölkerung begrüßt. Die Gesetzesänderung soll mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen bewirken, und somit kann auch auf großen Hauptstraßen häufiger Tempo 30 angeordnet werden.

Die Langsam-Fahrstrecken auf Durchgangsstraßen sollen aber nicht zu lang sein und auch nicht immer rund um die Uhr gelten. In der Regel seien die Abschnitte auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Metern Länge zu begrenzen. Zudem sollen Tempo-30-Anordnungen soweit möglich auf Öffnungszeiten zum Beispiel einer Kita oder Schule beschränkt werden. Dies erhöhe die Einsichtigkeit und die Akzeptanz, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.

In Öfingen wurde der mögliche Bereich von 300 Metern nicht ganz ausgeschöpft. Bei der im Juni erfolgten Verkehrsschau verständigten sich die Behördenvertreter auf eine Anpassung an die Gegebenheiten der Straßenführung, sodass die Tempo-30-Zone sich auf insgesamt 266 Metern auf der K 5749, abschnittsweise auf der Stammstraße und Bühlstraße erstrecken wird.

Am Beginn und Ende der Zone wurden Schilder aufgestellt, die den Verkehrsteilnehmern anzeigen, dass sie in eine geschwindigkeitsbegrenzte Zone einfahren, beziehungsweise wo diese endet. Ein weiteres Schild wurde in der Hohlgasse zur Einmündung in die Stammstraße angebracht.