Und immer wieder: der Griff zur Flasche. (Symbolfoto) Foto: Axel Bueckert – stock.adobe.com

57-jähriger Alkoholkranker wird für Straftaten im Vollrausch verurteilt. Mehrfach vorbestraft.

Bad Dürrheim - Die Sucht nach Alkohol wird einem 57-Jährigen zum Verhängnis. Der Angeklagte beging in seinem Vollrausch mehrere Straftaten und muss sich nun dafür vor Gericht verantworten.

Als Folge von exzessivem Alkoholkonsum soll ein 57-Jähriger aus Bad Dürrheim zwischen 2017 und 2019 zahlreiche Straftaten begangen haben. Hierfür musste er sich nun vor dem Konstanzer Landgericht verantworten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und ordnete eine Suchttherapie an.

Die Anklageschrift las sich ausgesprochen lang. Im Januar 2017 soll der Angeklagte einen Hausmitbewohner beschimpft und ihm mit Gewalt gedroht haben. Daraufhin alarmierte der Geschädigte die Polizei. Nachdem der Angeklagte drohte, sich vom Balkon zu stürzen, griff die Polizei ein, wodurch es zu einer Auseinandersetzung kam und der Angeklagte einen Beamten verletzte und beleidigte.

Kassiererin in Supermarkt verletzt

Im darauffolgenden Jahr soll der 57-Jährige eine junge Frau am Villinger Busbahnhof sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, im Juni 2019 ohne Ticket Bus gefahren zu sein und dabei einen Kontrolleur beleidigt zu haben. Danach habe der Angeklagte eine Kassierin in einem Supermarkt in Bad Dürrheim, in dem er Hausverbot hat, verletzt und anschließend in einem Drogeriemarkt einen Parfümtester entwendet. Auf der Polizeiwache beleidigte er am selben Tag noch die Beamten. Während all seiner Straftaten soll der 57-Jährige erheblich alkoholisiert gewesen sein.

Nachdem der Angeklagte zur ursprünglichen Verhandlung nicht erschienen war, wurde er für die vergangenen sechs Wochen einstweilig untergebracht. Nun entschied das Gericht darüber, ob der Angeklagte auch in Zukunft zwangseingewiesen wird.

Lange Zeit als Psychotherapeut tätig

Der 57-jährige Angeklagte ist in der Ukraine geboren und kam 1993 nach Deutschland. Seine Eltern und seine Schwester starben an Leukämie, an der sie durch das Tschernobylunglück erkrankten, womit er noch heute zu kämpfen habe. In Deutschland war der Mann lange Zeit als Psychotherapeut in verschiedenen Kliniken tätig. Seine Frau sei vor fünf Jahren ebenfalls an Leukämie gestorben, wodurch er mehr und mehr zur Flasche gegriffen habe. Zu seinem Sohn habe er nur sporadischen Kontakt.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte kooperativ, gab allerdings auch an, dass er sich aufgrund des exzessiven Alkoholkonsums an einen Teil der Taten nicht mehr erinnern könne. Aufgrund von Zeugenaussagen konnten die Fälle belegt werden. Er sehe ein, dass er an einer Alkoholsucht leide und sei bereit, eine Therapie zu machen. "Ich will diese Horrorzustände nicht mehr erleben", gab er vor Gericht an. Er habe bereits mehrfach – teils unter Zwang – einen Entzug begonnen, alle seien allerdings gescheitert.

Schon in der Vergangenheit sei der Angeklagte mehrfach aufgefallen. Über 30 Straftaten habe er in den vergangenen 15 Jahren begangen, darunter unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer, sexuelle Belästigung und Beleidigung. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte, dass er durch den Alkoholkonsum erheblich in seinem Handeln eingeschränkt sei. Außerdem leide er an einer Persönlichkeitsstörung und sei stark narzisstisch veranlagt. Der Gutachter beschrieb ihn als emotional instabil und impulsiv und ging von einer hohen Rückfallgefahr aus, weshalb er sich für eine Therapie aussprach. Aufgrund seiner Alkoholsucht ist er laut Gutachter schuldunfähig.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlichen Vollrauschs in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen, könne man keine Geldstrafe mehr verhängen. "Das hätte man schon früher machen sollen", erklärte Richter Joachim Dospil. Das Gericht ordnete außerdem an, dass sich der Angeklagte innerhalb von zwei Monaten aufgrund seiner Alkoholsucht in eine Therapie begeben müsse und sich bis dahin regelmäßigen Alkoholkontrollen unterziehen soll. Sollte sich der Angeklagte weigern, wird er einstweilig untergebracht. Dospil betonte, dass er die zweite Chance nutzen solle. "Sie müssen sich mit sich selbst auseinander setzen", appellierte er an den Angeklagten.