Das Archivbild erinnert an die Ereignisse im Juni vergangenen Jahres. Die Kriminalpolizei hatte damals die Wohnung des 62-jährigen Oberbaldingers mit einem Absperrband gesichert. Foto: Reutter

62-Jähriger aus Oberbaldingen schießt auf 30-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin.

Bad Dürrheim-Oberbaldingen - Ein 62-jähriger Mann aus Oberbaldingen hatte im Juni vergangenen Jahres zwei Schüsse auf den Sohn seiner Lebensgefährtin abgegeben. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun gleich in vier Punkten Anklage.

Die Tat ereignete sich am frühen Samstagmorgen des 2. Junis in einer Wohnung in der Dauchinger Straße in Schwenningen. Die Wohnung gehörte der Lebensgefährtin des 62-Jährigen. Er habe gegen 4 Uhr mit dem 30-jährigen Sohn seiner Freundin eine Auseinandersetzung gehabt, informiert Stefanie Rumpf von der Staatsanwaltschaft Konstanz aus der Anklageschrift. Bei dem Streit sei es um die Firma des 62-Jährigen gegangen. Er wollte daraufhin die Wohnung verlassen, daran habe ihn aber der 30-Jährige gehindert und ihm angeboten, im "Armdrücken" die Kräfte miteinander zu messen. Daraufhin habe den 62-Jährigen Panik ergriffen, und er habe auf den 30-Jährigen zwei Schüsse abgegeben.

Dabei habe der 62-Jährige bewusst auf Arm und Schulter gezielt, gibt Rumpf eine Aussage des Täters wieder. Tatsächlich belegen die Verletzungen des Opfers laut Rumpf einen Durchschuss im linken Oberarm und einen Steckschuss in der linken Schulter.

25 Liter Benzin im Haus verschüttet

Der 62-Jährige war nach der Tat zurück zu seinem Haus in Oberbaldingen gefahren und wurde dort von der Polizei gestellt. Der 62-Jährige hatte laut Anklageschrift 25 Liter Benzin im Haus verschüttet. Nach Aussage des Täters habe er aber nicht ernsthaft einen Brand legen und damit das Leben der Polizei gefährden wollen. Das sei mehr eine Drohung gewesen, um sich dem Zugriff der Polizei zu entziehen, entnimmt Rumpf Aussagen des 62-Jährigen aus der Anklageschrift. Die Polizei konnte den 62-Jährigen fassen. Am 24. Juli wurde der Haftbefehl ausgesetzt, und der 62-Jährige kehrte zurück nach Oberbaldingen.

Den genauen Termin der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Villingen wusste Rumpf gestern noch nicht zu nennen, vermutlich liege er im Frühjahr. Verantworten müsse sich der 62-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung und einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. So seien in der Wohnung des Oberbaldingers ein Schnellfeuergewehr und eine Splitter-Handgranate sichergestellt worden. Als vierten Anklagepunkt verweist die Staatsanwaltschaft auf Trunkenheit im Verkehr. So wurde bei dem Täter ein erheblicher Alkoholpegel nachgewiesen. Bei der Untersuchung einige Stunden nach der Tat lag der Alkoholgehalt bei 2,3 Promille.

Zum Tatzeitpunkt könnten es zwischen 2,7 und 3,7 Promille gewesen sein, bezieht sich Rumpf auf Berechnungen in der Anklageschrift. Über das Strafmaß werde letztlich das Gericht entscheiden. Der gesetzliche Rahmen liege alleine bei gefährlicher Körperverletzung bei bis zu zehn Jahren Haft. Von einem versuchten Totschlag gehe die Staatsanwaltschaft nicht aus. Schließlich habe der Täter noch mehr Kugeln in seiner Waffe gehabt, sie aber nicht auf den 30-Jährigen abgefeuert. Außerdem würden sich dessen Verletzungen mit Aussagen des Täters decken, er habe sein Opfer nicht lebensgefährlich treffen wollen.