Baumfällung: Nachbarn sehen Rodung als rechtswidrig an / Baumschutz ausgehöhlt?

Bad Dürrheim. Die Fällung von über 20 Bäumen durch den Hotelier Rüdiger Schrenk auf dem Grundstück Ahornweg 6 in Bad Dürrheim schlägt hohe Wellen.

Der Bad Dürrheimer Hotelier schreibt in einer Stellungnahme: "Die Genehmigung für das Fällen der 22 Bäume auf diesem bebaubaren Grundstück wurde auf mündlichen Antrag am 2. November 2017 vom Bauamt der Stadt schriftlich erteilt. Für diese 22 Bäume wird von uns Ersatz geleistet. Dieser Ersatz auf eigenem oder von der Stadt noch zu bestimmenden städtischen Grundstück richtet sich nach Paragraf 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Bad Dürrheim vom 19. Februar 1998. Diese Ersatzpflanzung findet in Abstimmung mit Herrn Bronner vom Umweltbüro und dem Baumsachverständigen der Stadt statt." Nach eigenen Angaben kaufte Rüdiger Schrenk das Grundstück am 3. November. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Eine Erlaubnis für Musikaufführungen wurde nicht beantragt. Die rechtsmittelfähige Entscheidung des Landratsamtes bleibt abzuwarten."

Anwohner, die gegen die Baumfällaktion Sturm laufen, haben den schriftlichen Antrag, auf die Fällung von 21 Bäumen. Sie sehen eine rechtswidrige Genehmigung der Baumfällung. Auf dem der Redaktion vorliegendem Schreiben ist der Stempel Waldeck Spa Resort als Antragsteller und Eigentümer des Geländes zu sehen. Es fehlen die Angaben des Grundstücks, die Baumart, der Stammumfang und die Gründe. Es ist auch nicht ersichtlich, dass dies auf einem Extrablatt aufgeführt war. Es fehlt das Datum, es fehlt die Unterschrift des Antragsstellers, nicht angekreuzt sind die Felder "Lageplan des zu fällenden Baumes", "Foto" und "Vollmacht des Eigentümers (wenn nicht identisch mit dem Antragsteller)".

Der Baumsachverständige Gerhard Liedkte füllt dies aus bei der Fällgenehmigung. Aufgeführt ist eine Esche wegen des Eschentriebsterbens, eine Fichte, da sie dem Umbau des Hauses im Weg stehe, das Fichtenwäldchen mit 15 Bäumen, da es wenig vital sei und Bäume am Stammfuß Schäden aufwiesen, eine absterbende Kastanie und drei wenig vitalen Birken. Genehmigt am 2. November – einen Tag vor dem Erwerb des Grundstückes durch Rüdiger Schrenk. Er machte zudem Fotos von einigen Bäumen, welche die Gründe dokumentieren sollen – auch diese liegen der Redaktion vor. Aufgenommen wurden diese laut handschriftlichem Datumsvermerk am 2. November 2017.

Die Birken sind mit dem Vermerk "wenig vital mit hohem Totholzanteil" versehen, die Kastanie mit dem Vermerk "Kastanie mit massivem Eschentriebssterben" wobei das Wort Eschentriebsterben wieder durchgestrichen ist. Der Fichtenwald ist mit vier Bildern dokumentiert, bei dem eingerissene Borken zu sehen sind, und ein weiterer Baum mit massiv angeschabter Rinde, wobei auf einem Bild noch ansatzweise die Spur von schwerem Gerät im nassen Boden zu sehen ist, das sehr nahe an dem Baum vorbeifuhr.

Laut Baumschutzsatzung der Stadt Bad Dürrheim vom 19. Februar 1998 sind alle Bäume außerhalb des Waldes geschützt, die einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimern haben, gemessen einen Meter über dem Boden. Wesentlicher Schutzzweck ist die Bestandserhaltung der Bäume aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushalts, Sicherung der Kur und Naherholung. Eine Befreiung sei insbesondere dann zu erteilen, wenn beispielsweise "von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen, der Baum krank und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist."