Eine Schweinezucht mit 1260 Muttersauen, die jährlich über 30 000 Ferkel "produzieren", ist auf der Ostbaar geplant. Foto: Schwarzwälder-Bote

Regierungspräsidium verlangt "Ergänzungen" von Schweinezüchter Urban Messner.

Bad Dürrheim - Urban Messner muss weitere Unterlagen zu seiner bei Oberbaldingen geplanten vergrößerten Schweinezucht einreichen. Das Regierungspräsidium verlangt von dem Landwirt Ergänzungen zu dem am 23. Dezember eingereichten Bauantrag.

Das sei das Ergebnis der bisherigen Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit hin, erklärt Joachim Müller-Bremberger, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Freiburg. Messner habe diese Nachforderung akzeptiert und werde "umgehend nachliefern". Dies werde noch bis etwa vier Wochen dauern, so dass die Antragsunterlagen nicht vor März öffentlich ausgelegt werden könnten.

Derlei Verzögerungen spielen den Gegnern der geplanten Massentierhaltung in die Hände. So hat die Bürgerinitiative gegen Massentierhaltung auf der Baar eine Petition beim Bundestag eingereicht, die bis zum Fristende 14. Februar unterstützt werden kann. Bis gestern Abend, 20.15 Uhr, gab es 1081 Mitzeichner. Die Petition möchte bewirken, dass industrielle Massentierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich ausgeschlossen werden. Bundestagsabgeordneter Siegfried Kauder, selbst im Petitionsausschuss, unterstützt diesen Antrag und weiß dabei andere Parteikollegen hinter sich wie seinen Bruder Volker Kauder, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Petition könnte bei der Novellierung des Paragrafen 35 im Baugesetzbuch berücksichtigt werden. Eine solche Novellierung wird derzeit auf politischer Ebene diskutiert. Die rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben außerdem eine Bundesratsinitiative angekündigt, die die Massentierhaltung im Außenbereich erschweren und den Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten geben möchte. Wie gestern aus gut unterrichteter Quelle zu erfahren war, wird auch das Land Baden-Württemberg eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.

Nun bleibt abzuwarten, wie schnell eine Änderung des Paragrafen 35 im Baugesetzbuch greifen kann, vor oder nach der Genehmigung von Messners Antrag. Hier können vier Wochen hin oder her entscheidend sein. Das Regierungspräsidium muss sich bei seiner Entscheidung an die aktuelle Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Genehmigung halten.