Außenbereich teilweise auf städtischem Grund gebaut - jedoch ohnne entsprechenden Antrag.

Bad Dürrheim - Nach den Bestimmungen der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) entsprechen die Terrassen den Bestimmungen, das ergab eine schalltechnische Stellungnahme.

Die Terrassen des Waldeck sind teilweise auf städtischem Grund gebaut, jedoch gab es keinen entsprechenden Antrag. Das wurde nun nachgeholt. Um eine Empfehlung zur Genehmigung zu geben (Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt) wurde nun eine Schalluntersuchung vorgenommen. Axel Jud vom Ingenieurbüro Heine & Jug erklärte die Vorgehensweise. Reell gemessen wurde kein Lärm, sondern in einer vorgeschriebenen Art und Weise innerhalb eines Modells berechnet.

Dazu gehören Absorbierung und Reflexion bis zu einem halben Meter vor das geöffnete Fenster des nächsten Hauses, ohne jedoch die Reflexion des Schalls von dieser Hausfassade berücksichtigen zu müssen.Der Technische Ausschuss stimmte dem Antrag des Bauherren zu, inklusive der vorgeschlagenen Befreiungen. Es gab eine Gegenstimme. Peter Hug (CDU) wie auch Christoph Trütken (LBU) drängen auf eine langfristige Lösung. Hug: Entweder müsse der Teil auf städtischem Grund zurückgebaut oder das Grundstück verkauft werden.