Die Bürgermeister von Bad Dürrheim und Tuningen haben sich entschieden, den

Die Bürgermeister von Bad Dürrheim und Tuningen haben sich entschieden, den Gebühreneinzug für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen für den Monat April auszusetzen.

Bad Dürrheim/Brigachtal/Tuningen. In Brigachtal wird der Gemeinderat im Eilverfahren noch in dieser Woche hierüber befinden, das teilte die Stadt Bad Dürrheim mit.

Brigachtals Bürgermeister Michael Schmitt geht davon aus, dass auch in seiner Gemeinde so verfahren werden kann. Auch die kirchlichen Einrichtungen orientieren sich an dieser Entscheidung. Die Kinderbetreuungseinrichtungen sind, wie im ganzen Land, seit spätestens 17. März alle geschlossen und sollen dies bis 19. April bleiben. Daher sei eine Nichtveranlagung nur richtig, so die Bürgermeister.

"Uns war es wichtig hier gemeinsam zu agieren, damit die Eltern wenige Kilometer weiter, nicht ein gänzlich anderes Konzept der Rückerstattung haben", so die drei Bürgermeister Michael Schmitt aus Brigachtal, Ralf Pahlow aus Tuningen und Jonathan Berggötz aus Bad Dürrheim einhellig. Man hätte gern schon eine landesweite Lösung präsentiert, diese steht aber krisenbedingt noch aus. Daher haben sich nun die drei Kommunen entschieden, für die Eltern Klarheit zu schaffen. In allen drei Gemeinden haben sich die Anfragen von Eltern gemehrt, ob denn die Kita-Gebühren für die Zeit der Schließung erlassen werden. Die Antwort stand für die Stadtoberhäupter schon früh fest: Ja. Nur das "Wie" und die Abstimmung mit den Kirchen musste noch erfolgen- denn es sollte eine einheitliche Lösung sein.

Diese ist, die Gebühren für den Monat April nicht zu erheben, mit der Hoffnung, dass bald wieder ein regulärer Betrieb möglich ist. Wie es dann weiter geht ist von der Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig und welche Vorgaben hierzu vom Land Baden-Württemberg kommen. Man sei auch froh, dass die Einrichtung von Notgruppen für die Kinder von Eltern deren Arbeitsplatz zur kritischen Infrastruktur zählt, in allen Gemeinden versorgt werden konnten. Die Gebühren für Kita-Kinder in diesen Notgruppen, werden selbstverständlich weiterhin erhoben.