Erschwerend für den Angeklagten, der seit vielen Jahren erwerbsunfähig ist und von einer Rente von knapp 900 Euro lebt: Es war nicht das erste Mal, dass Polizisten auf den Mann aufmerksam wurden und in dessen Wohnung einschlägig-pornografisches Material fanden. Bereits im Jahr 2015 hatte es eine Hausdurchsuchung gegeben. Dennoch konnte sich der Ankläger noch zu einer Bewährungsstrafe durchringen, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, aber mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren. Immerhin, sprach er die "Pluspunkte" des Angeklagten an, sei dieser geständig und bereue zudem seine Taten.
Die Anwältin des Mannes wollte nur die Bewährungszeit verkürzt und die Auflage zu einer Therapie verbrieft haben: Zudem forderte sie, wegen der desolaten finanziellen Situation des Mannes, die Geldbuße zu verringern. Letztendlich sah Richter Christian Bäumler eine zweijährige Freiheitsstrafe (vier Jahre Bewährung), eine Geldbuße von 1000 Euro, die an den Kinderschutzbund zu zahlen sind, nebst Therapie als angemessen an.
Drastische Worte
An den Angeklagten richtete er jedoch deutliche Worte: Für ihn als Richter seien solche Straftaten am schwersten zu urteilen. Es seien "scheußliche Vergehen", weil Kinder und Jugendliche zu Schaden kommen. Solchen Tätern auf die Spur zu gelangen, sei zudem technisch aufwendig: "Wir sind dabei immer einen Schritt hinterher".
Was auf den Mittfünfziger zukommt, falls er nochmals auffällig werde, auch das sprach Christian Bäumler in drastischen Worten an: "Nochmal und sie sitzen." In den Gefängnissen, setzt er noch eins drauf, seien überwiegend Leute, die "meine Meinung zu solchen Vergehen teilen." Er könne sich sicherlich vorstellen, was da los wäre, wenn es zu einer Haftstrafe käme.
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