Der Bebauungsplan Irma wurde gestern Abend im Gemeinderat beschlossen. Foto: Schwarzwälder Bote

Irma: Frühestens im August wird Beschluss rechtsgültig / Gewässerstreifen noch Streitfrage

Bad Dürrheim (wst). In der Gemeinderatssitzung am gestrigen Donnerstag, 16, Mai, wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Irma beschlossen. Laut Auskunft von Henner Lamm, der das Vorhaben begleitete, kann er frühestens im August rechtskräftig werden.

Dass dem jedoch noch einige Hürden entgegenstehen hat die IG Pro Bad Dürrheim bereits angekündigt, sie wird ein Normenkontrollverfahren gegen den Beschluss einleiten. Einer der Gründe ist, dass man den fünf Meter breiten Gewässerstreifen entlang der Stillen Musel nicht einhalten kann, und dieser ist nach Auffassung der IG zwingend vorgeschrieben, dazu wurde auch ein Gesetz zitiert.

Nach Auffassung von Henner Lamm, der die Offenlegung des Bachs mit den zuständigen Behörden abstimmte, sei man mit der gefundenen Lösung auf der sicheren Seite. Aber er sei kein Jurist. Das Wasserrechtliche Verfahren zur Stillen Musel wird erst im Juni entschieden.

Am Anfang der Sitzung, zu der mehr als 40 Zuhörer den Weg in den Weinbrennersaal fanden, gab es nochmals weitreichende Äußerungen der IG Pro Bad Dürrheim.

Andreas Neumann, der in der Hofstraße wohnt, warf dem Gemeinderat vor, dass dieser die Einwände der Bürgerschaft weggebügelt hätte. Der Bebauungsplan hat seiner Auffassung nach signifikante handwerkliche und rechtliche Fehler - ohne dass er diese näher benannte. Ebenso wurden seiner Auffassung nach fachliche Einwände nicht berücksichtigt.

Dieser Vorwurf versuchte Henner Lamm in seinen Ausführung zu entgegnen. Der jetzige Bebauungsplan sei ein Ergebnis von dem ursprünglichen Entwurf und den Einwänden der Bürgerschaft in dein beiden Offenlegungsphasen. Zudem wurden mehrere Informationsgespräche vor Ort und eines im Haus des Gastes geführt.

Die Anhörung wurde in zwei unterschiedlichen Erfassungsweisen durchgeführt, es gab Normblätter zum Ankreuzen, jedoch auch die Möglichkeit individuelle Texte zu verfassen. Im Bezug auf den Lärm führte er aus, dass die Plätze nun öffentlich gewidmet seien.

Bei der späteren Fragerunde durch den Gemeinderat kam auf Frage von Klaus Götz heraus, dass öffentliche Parkplätze bezüglich des Lärms vom Gesetzgeber anders gewertet werden als private Stellplätze. Acht Bäume müssten gefällt werden, wovon einige nicht mehr verkehrssicher seien und insgesamt die Bäume mit hochwertigen Jungbäumen ersetzt werden müssten. Nicht geregelt werde im Bebauungsplan jedoch so Dinge wie barrierefreier Zugang zum Haus, dies muss im Bauplan nachgewiesen werden, genauso wie Fahrradstellplätze und die Zahl der Pkw-Parkplätze.Im Vorfeld wurde nur überschlagen festgelegt, ob es überhaupt möglich sei, die benötigten Stellflächen zu errichten.

Mit den Gegenstimmen von Günter Tschida, Klaus Götz, Werner Bruch und Gottfried Schacherer wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan verabschiedet.