Der Verwaltungsausschuss stimmte gestern den Stundensätzen zu, die pro Feuerwehrmann und Fahrzeug im Falle eines Einsatzes vom Verursacher berappt werden müssen. (Symbolfoto) Foto: Eich

Verwaltungsausschuss legt Kostenersatz für Einsätze der Rettungskräfte in Bad Dürrheim fest.

Bad Dürrheim - Wenn die Feuerwehr kommt, kann’s teuer werden. Der Verwaltungsausschuss stimmte gestern den Stundensätzen zu, die pro Feuerwehrmann und Fahrzeug im Falle eines Einsatzes vom Verursacher berappt werden müssen.

Glücklicherweise gibt es Ausnahmen: Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, sei es die von Menschen oder Tieren, oder es sich um einen Gebäudebrand handelt, bleibt der Feuerwehreinsatz ohne finanzielle Folgen für denjenigen, der den Einsatz erforderlich macht. Doch es gibt eine ganze Reihe anderer mehr oder weniger misslicher Vorfälle, für die bezahlt werden muss: beispielsweise, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, außerdem bei einem Fahrzeugbrand. Gewerbebetriebe zahlen für den Gebrauch von Sonderlösch- und -einsatzmittel im Rahmen eines Brandes. Eine Rechnung kommt auch, wenn der Schaden durch die Lagerung besonders feuergefährlicher oder sonstig gefährlicher Stoffe erfolgt, Fehlalarmen sind nicht gratis zu haben, ebenso wenn die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis fälschlicherweise alarmiert wird.

Dass für Feuerwehreinsätze bezahlt werden muss, ist nicht neu. Die aktuelle Kostentabelle stammt von einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1994. Eine Neuaufstellung der Kosten wurde notwendig, nachdem 2009 das Feuerwehrgesetz geändert wurde, erläuterte Kämmerer Jörg Dieterle.

Die gute Nachricht: Die vom Büro Heyder berechneten Zahlen und Kostensätze fallen deutlich günstiger aus, als das, was bisher verlangt wurde. Wenn der Feuerwehrmann bislang pro Stunde 13 Euro kostete, verlangt sein Einsatz laut Beschluss des Ausschusses "nur noch" 7,70 Euro. Bislang wurden die Gebühren vor allem geschätzt, war von der Verwaltung zu erfahren. Nun hat sich das beauftragte Büro Heyder die Mühe gemacht und tatsächlich entstandene Kosten durch Feuerwehreinsätze in den vergangenen Jahren angeschaut und daraus durchschnittliche Preise ausgerechnet. Neben den 7,70 Euro pro Stunde und Feuerwehrmann kommen weitere Beträge für Fahrzeuge hinzu, am günstigsten ist der Einsatz des Schlauchwagens mit 28,70 Euro pro Stunde, am teuersten hingegen mit 79,20 Euro der Gebrauch der Drehleiter.

Aber nicht nur Privatpersonen sind gefordert, wenn bei ihnen die Feuerwehr anrückt, auch die Stadtkasse kann betroffen sein, so beispielsweise beim Brand des großen Stalls benachbart zum Waldcafé, der Anfang August für Aufsehen sorgte. Damals war "Überlandhilfe" nötig, sprich der Einsatz von Feuerwehren aus Villingen-Schwenningen und Tuningen. Für diese Kosten muss die Stadt Bad Dürrheim gerade stehen. Diese Regelung ist ebenfalls ein Punkt im nun vorliegenden Satzungsentwurf. Heinrich Glunz war nach eigener Auskunft gestern "überrascht", wie ein solcher Brandfall auch die Stadt finanziell treffen könne. Nun muss noch der Gemeinderat seinen Segen zum Beschluss des Ausschusses geben, damit die Satzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten kann.