In Fahrtrichtung Villingen hängte gestern gegen 8 Uhr an der Brücke über die B 27/33 bei Bad Dürrheim ein Banner mit der Aufschrift "Kein Asyl". Die Polizei entfernte das Tuch umgehend. Foto: Polizei

Tuch mit Aufschrift "Kein Asyl" hängt an Brücke über B 27/33. Zweiter Vorfall im Kreis. Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.  

Bad Dürrheim - Der Frieden in der Kurstadt ist erneut gestört. Gestern Morgen kam es zu einem weiteren Fall, der eine asylbewerber-feindliche Haltung von dem oder den Tätern offenbart.

"Kein Asyl" stand da in großen Lettern auf einem Banner, das in einer Größe von einem auf 1,40 Meter auf dem Brückengeländer an der B 27/33 auf Höhe Bad Dürrheim aufgehängt war. Allerdings nur für kurze Zeit. Gegen 8 Uhr sei der Vorfall der Polizei gemeldet worden, worauf Beamten das Leintuch unverzüglich entfernt hätten. Durch vorherige Arbeiten in diesem Bereich konnte die Polizei herausfinden, dass das Plakat nur wenige Minuten an der Stelle gehängt haben konnte, bevor es beseitigt wurde.

Ein ähnlicher Fall hatte sich bereits in der Nacht auf Samstag in Biesingen ereignet, wo Unbekannte eine Plakatwand der Mooslochhexen zweckentfremdeten und den Schriftzug "Asylflut stoppen" aufmalten. Ortsvorsteher Stephan Klemens wollte Anzeige wegen Volksverhetzung stellen. Doch diesen Tatbestand sieht Polizei-Pressesprecher Preiss noch nicht erfüllt. Die Polizei ermittle lediglich wegen Sachbeschädigung, schließlich müssten die Mooslochhexen ihr Plakat erneuern. Auf Sachbeschädigung stünden Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Preiss möchte nicht ausschließen, dass es sich bei beiden Vorkommnissen um den- oder dieselben Täter handelt. Schriftzüge und Aussagen der aufgemalten Parolen würden sich ähneln. Auch nicht ausschließen wollte Preiss, dass das Verteilen von NPD-Flyern in der Nacht auf Samstag in Biesingen ebenfalls im Zusammenhang mit den Vorgängen steht. Die Ermittlungen dauern an. Woher die Verantwortlichen kämen, könne im Moment nicht gesagt werden.

Wenn die Taten im Zusammenhang stünden, müsse das auch strafrechtlich gesamtheitlich bewertet werden, erklärt Preiss. Wenn die Leinwand am Brückengeländer mit der Aufschrift "Kein Asyl" aber allein zu beurteilen sei, handle es sich noch nicht um eine Straftat, sondern vielmehr um eine "Meinungsäußerung". Schließlich seien ja keine Personen oder Materialien zu Schaden gekommen.

Trotzdem sind die beiden Vorfälle auf Bad Dürrheimer Gemarkung relativ einzigartig. So sind Preiss keine weiteren, ähnlichen Ereignisse in der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Tuttlingen bekannt, zu dem neben der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg auch die Kreise Freudenstadt und Zollernalb gehören.

Die Polizei sieht in den bei Biesingen und an der Bundesstraße aufgehängten Plakaten mit den Schriftzügen "Kein Asyl" und "Asylflut stoppen" noch keine Volksverhetzung, sondern vielmehr eine "Meinungsäußerung", informiert Pressesprecher Matthias Preiss. Für den Tatbestand der Volksverhetzung müsse der "öffentliche Frieden" gestört sein, indem zu "Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen" aufgestachelt werde und Gruppen oder Teile der Bevölkerung in ihrer Menschenwürde angegriffen, beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet würden. Die Vorkommnisse in Bad Dürrheim würden, wie erwähnt, nicht in dieser Weise bewertet.