Ein Schweine- und Ferkelaufzuchtstall sollte in Oberbaldingen entstehen. Symbolfoto: Gentsch Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Richterin Doerig plädiert für Einigung / Anwalt der Stadt gibt sich zuversichtlich

In einer mündlichen Verhandlung versuchte sich die Vorsitzende Richterin Doerig am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein Bild zu dem Thema "Steuerung von Tierhaltungsanlagen Standort Rauhäcker" zu machen.

Bad Dürrheim. Im Mittelpunkt standen vor allem die Emissionsgrenzen und wie man darauf kam. Die Richterin legte den beiden Parteien eine Einigung nahe. Ihre Entscheidung wird in rund 14 Tagen fallen.

Urban Messner will auf dem Gewann Rauhäcker in Oberbaldingen einen Schweine- und Aufzuchtsstall für 1362 Sauen und 5500 Ferkel bauen. Hinzu kommen noch die benötigten Anlagen, zu denen zwei Güllebehälter mit jeweils 2945 Kubikmetern gehören, wie auch Technikgebäude und fünf Futtersilos. Die Stadt sah darin eine große Gefahr für den dreifach prädikatisierten Kurort Bad Dürrheim bezüglich Geruchsbelästigungen und Gülleausbringung. Die Bebauung in dieser Form wurde vom Gemeinderat abgelehnt und der "Bebauungsplan zur Steuerung von tierhaltungsanlagen Ostbaar" erarbeitet und verabschiedet, inklusive einer Veränderungssperre. Gegen diese Veränderungssperre des Bebauungsplans wehrte sich Urban Messer, die Klage ging nun bis zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.

Dieser entschied damals jedoch für die Stadt Bad Dürheim, dass alles Rechtens sei, diesen Bebauungsplan so aufzustellen, nun geht es darum, ob der Weg bis zur Verabschiedung rechtlich eingehalten wurde. Es ging nun am Mittwoch in die nächste Runde. Torsten Heilshorn, der Anwalt der Stadt, gab sich nach der mündlichen Verhandlung zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht in Mannheim den Antrag auf Prüfung der Ungültigkeit des Bebauungsplans ablehnen wird. Andreas Staudacher, Anwalt von Urban Messner, zeigt sich abwartend, sollte das Gericht für die Stadt entscheiden gibt es einen Bebauungsplan, der in der Praxis von seinem Mandanten nicht umsetzbar sei. Man müsse sich dann überlegen, Revision einzulegen. Diese geht dann an den Bundesverwaltungsgerichtshof nach Leipzig. Ob sie allerdings angenommen würde, und es somit zur Verhandlung käme, sei alles andere als sicher.

Zu Beginn war es ein Ping-Pong zwischen den Anwälten über vorhandene Akten; Akten, die der Klägerseite nicht zugestellt wurden und wiederum die Erwiderung, man habe nicht gewusst, was man da zustellen solle. Seitens der Richterin wurde keine Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern gesehen, die bei dem Beschluss seinerzeit beteiligt waren, da nur Gruppeninteressen betroffen seien und keine Interessen einzelner Gemeinderäte. Aus ihrer Sicht gab es "keine durchgreifende Verfahrens- und Formfehler". Auch der Begriff der "Verhinderungsplanung", der Seitens des Klägers und dessen Anwalt benutzt wird, wollte sie so nicht stehen lassen, da es ihr zufolge eine mögliche Planung gebe. Eine Verhinderungsplanung würde ihren Angaben nur dann vorliegen, wenn es an Städtebaurecht fehlen würde, das Vorhandene weise aber Möglichkeiten vor. Diese Möglichkeit sei im Moment 560 Zuchtsauen zuzüglich 2014 Ferkel. Die Größe, die Urban Messner beantragt hatte, sei auch kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von landwirtschaftlichem Vorhaben. "Wir haben uns ernsthaft überlegt, ob es nicht besser ist, wenn Sie hier verlieren", erklärte Richterin Doerig an Messner gewandt, denn man müsse danach noch weiter zusammenleben. Zudem habe es im baurechtlichen Bereich nach der Bauantragsstellung eine Änderung des Baugesetzes gegeben, das – vereinfacht ausgedrückt – einen Betrieb dieser Größe als "agrarindustriell" einstuft. Und hier könne sich die Gemeinde aussuchen, wo man eine solche Anlage haben will und ob man sie überhaupt haben will. Sie stellte klar: Wenn der Bebauungsplan wie er vorliegt als okay eingestuft wird, dann kann der kleine Betrieb gebaut werden, wenn er nichtig ist, dann steht die Stadt, allerdings auch Urban Messner mit nichts da. Denn laut Richterin kann die Stadt nicht gezwungen werden, eine Planung für einen solchen Betrieb in die Wege zu leiten. "Die große Intensivanlage können Sie mit diesem Verfahren nicht erreichen", erklärte Doerig.

In der Beschwerdeführung war ein Knackpunkt die 0,3 Prozent Emission, diese sagen aus, dass in 0,3 Prozent der Jahresstunden der Betrieb einen wahrnehmbaren Geruch verbreitet. Einbezogen wurden bei dem Gutachten von der Stadt der bestehende Betrieb von Urban Messner, der bei einem Neubau kleiner würde sowie ein Viehbetrieb. Außer acht gelassen wurden die Kleinbetriebe in Oberbaldingen. Dies war für Messner nicht einsehbar.

Dies bestätigte Anwalt Torsten Heilshorn und begründete es damit, dass diese Betriebe mittel- und langfristig keine Zukunftschance hätten. Der Richterin ging es darum, wie man auf diese 0,3 Prozent kam. Der Gutachter der Stadt klärte auf. Die Stadt hat bei ihren Überlegungen für die Geruchsemissionen festgelegt, dass man am Rande der Siedlung zwölf und in der Fläche elf Prozent nicht überschreiten wolle. Aufgrund der Hochrechnungen und Windmessungen, die vom Gutachter von Urban Messner vorgenommen wurden, kam man auf diese 0,3 Prozent. Maßgeblich ist hier auch die Windrichtung, die durch die Messung berücksichtigt wurde. Thema in diesem Zusammenhang war auch eine Irrrelevanzgrenze, die von der Messner-Seite angeführt wurde, es wurde hinterfragt, ob die 0,3 Prozent nicht zu niedrig angesetzt wurden.

In einer Stellungnahme von Urban Messner reklamierte er wie oben genannt die Tatsache, dass die innerörtlichen Betriebe nicht berücksichtigt wurden, was er nicht verstehe, und warf der Stadt vor, dass andere Betriebe entstehen könnten auf dem Gebiet, deren Art nicht im Bebauungsplan genannt seien. Hier entgegnete Anwalt Heilshorn, dass ein Antrag für solch einen Betrieb die Aufstellung eines Bebauungsplans auslösen könne. Messner sieht sein Vorhaben behindert und erklärte: Die Erschließung koste viel Geld und sei wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Staudacher ergänzte: Das Thema Massentierhaltung habe alles andere überlagert.

Richterin Doerig versprach, dass die Wahrnehmung von Urban Messner in die Urteilsfindung einfließen würde.