Vor einer schwierigen Entscheidung sahen sich die wenigen stimmberechtigten Ortschaftsräte, die sich mit der Aufstellung eines Bebauungsplans zu befassen hatten. Letztlich lehnte das Gremium eine solche Planaufstellung ab. Foto: Kaletta Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Ortschaftsrat achtet auf den Ortsfrieden

Bad Dürrheim-Unterbaldingen (kal). Sehr viel Zeit nahmen sich die in der Sache unbefangenen vier Ortschaftsräte, um das Für und Wider für einen Aufstellungsbeschluss abzuwägen, mit dem das Bauamt einen Bebauungsplan für Unterbaldingen hätte erstellen können. Letztendlich fiel der Entschluss zum Verzicht auf einen Bebauungsplan.

Unterbaldingen verfügt wie die anderen fünf kleinen Stadtteile auch, über keinen Bebauungsplan. Das Bauen in der historischen Ortslage von Unterbaldingen richtet sich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, wobei die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Art der baulichen Nutzung im Dorfgebiet ein Beurteilungsmaßstab darstellt. Durch den zwischenzeitlichen Strukturwandel in der Landwirtschaft wird das Dorf nicht mehr durch diese Nutzung geprägt, sondern hat zum Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen geführt. Um baurechtlich auf Bauanträge im Sinne der innerörtlichen Entwicklung reagieren zu können, wurde vom Bauamt die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Ortsdurchfahrt vorgeschlagen.

Als Grund dafür wurde von Bürgermeister Walter Klumpp der Eingang von zwei weiteren Baugesuchen für hallenartige Gebäude genannt, nachdem vor geraumer Zeit ein derartig ähnlicher Bauantrag nach mehrmaligen Anläufen genehmigt wurde. "Der Ortschaftsrat muss sich jetzt darüber Gedanken machen, wie man den Ortskern planerisch entwickeln möchte, weshalb die Verwaltung zur Steuerung von Bauanliegen die Aufstellung eines Bebauungsplans anbietet", so Klumpp. Im Falle der Ablehnung eines Bebauungsplans kann nach Einschätzung des Gemeindeoberhaupts damit gerechnet werden, dass noch weitere derartige Baugesuche eingereicht werden.

Stadtbaumeister Holger Kurz ergänzte, dass ein Bebauungsplan nicht nur ein Regularium darstellt, sondern die Chance bietet, die Qualität der Ortsentwicklung mit diesem Steuerungselement zu lenken. Seinen Ausführungen nach müsse auch bedacht werden, wie man in Zukunft mit größeren Freiflächen innerhalb des Ortszentrums umgehen möchte. Bauvoranfragen, wie sie jetzt für hallenartige Gebäude in den Ausmaßen von 14 mal 16 und acht mal elf Meter vorlägen, könnten der Innenentwicklung ohne rechtsgültigen Bebauungsplan entgegenwirken. Ohne Bebauungsplan könne manches nur bedingt gesteuert werden, gab Kurz zu bedenken.

Aus den Reihen der Ratsmitglieder war zu vernehmen, dass man mit dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wohl als Blockierer für die zwei Bauvoranfragen dastehen würde, was dem Ortsfrieden abträglich sei.