Beim Wohnmobilstellplatz wurden 2017 ungenehmigt mehrere Bäume gefällt, der Betreiber musste auf der Westseite des Schall- und Sichtwalls Ersatzpflanzungen vornehmen. Foto: Strohmeier Foto: Schwarzwälder Bote

Natur: Verwaltungsausschuss lehnt neue Fassung mehrheitlich ab / 2018 mehr als 20 Anträge genehmigt

Bad Dürrheim. Gut 21 Jahre gibt es die Baumschutzsatzung in der jetzigen Form. Immer wieder kommt es jedoch zu Problemen bei der Einhaltung, die Stadt will Anfang 2019 grundsätzlich über die Handhabung diskutieren, hinter verschlossenen Türen im Verwaltungsausschus gab es schon heftige Debatten.

In den vergangenen Jahren gab es teilweise umstrittene Baumfällungen, wie beispielsweise auf dem Grundstück des jetzigen Gästehauses "Forsthaus" des Hotels Waldeck. Zudem gab es Fällungen, die weder abgesprochen, noch genehmigt waren, wie beispielsweise auf dem Gelände des Reisemobilhafens. Ersatzpflanzungen dafür wurden westlich des Lärm- und Sichtschutzwallsschutzwalls der Anlage entlang der Ausfahrtsstraße vorgenommen. Für andere Abholzungen müssen noch Pflanzungen vorgenommen werden.

In der Vergangenheit wurde die Überprüfung der Bäume, die man fällen wollte, unbürokratisch gemacht. Vor allem bezüglich des Waldeck-Gästehauses gab dies viel Unmut in der Bevölkerung und vor allem bei Nachbarn. Aus ihrer Warte heraus wurde somit Sicht- wie auch Schallschutz gefällt.

Nach diesem Vorgang setze die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Satzung engere Grenzen, es sollte genauer geprüft werden. Es gab zudem Überlegungen, dass die Verordnung so nicht immer praktikabel sei. Allerdings, so war von anderer Seite zu hören, gab es im ablaufenden Jahr 2018 über 20 Anträge zur Baumfällung, sie wurden auch alle positiv entschieden – sprich die Baumschutzsatzung ist keine Knebelverordnung für Gartenbesitzer in der Kurstadt.

Jetzt stellte die Stadt in einer nichtöffentlichen Verwaltungsausschusssitzung eine neue Satzung vor. Diese wurde mehrheitlich von dem Gremium abgelehnt. Gut informierte Kreise bestätigen dies und verweisen darauf, dass man im Dialog sei, die Baumschutzsatzung neu aufzustellen. Endgültig wird jedoch der Gemeinderat über die neugefassten Bestimmungen abstimmen, wann dies sein wird, ist im Moment noch nicht bekannt.

Ganz ohne solch eine Verordnung möchte man in der Kurstadt seitens der Ausschussmitglieder und Gemeinderäte wohl nicht sein. Denn sie war schon die Grundlage dafür, dass Nachpflanzungen vorgenommen werden mussten.

Laut Paragraf eins der Baumschutzsatzung sind folgende Bäume in der Kernstadt geschützt, in den Ortsteilen sind einzelne Gruppierungen und Alleen geschützt: Im Bereich der Stadt Bad Dürrheim werden alle Bäume außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter, gemessen 100 Zentimeter über dem Erdboden, unter Schutz gestellt. Ein geringerer Stammumfang von 40 Zentimeter gilt für besonders langsam wachsende, beziehungsweise wertvolle Arten, insbesondere für Eibe, Zypressengewächse, Buchsbaum, Weiß- und Rotdorn, Stechpalme, Vogelbeere, Mehlbeere und verwandte Arten, Maulbeerbaum, Judasblatt und Christusdorn.

Ebenfalls geschützt sind behördlich angeordnete Ersatz-pflanzungen ohne Beschränkung auf einen bestimmten Stammumfang. Unter Schutz gestellt sind folgende Baumalleen auf den Gemarkungen:

Sunthausen: verlängerte Waldhornstraße bis zur Waldhornhütte, Verlängerung Hirschhaldenstraße Sunthausen bis zur Einmündung in die L 182 (Hirschhalde).

Oberbaldingen: Kreisstraße 5705 vom Ortsausgang Richtung Biesingen bis zur Gemarkungsgrenze. Entlang der Kreisstraße K 5749 und Öfingen zwischen Kreuzung Kreisstraße mit der Bundesautobahn und Ortseingang Öfingen sowie die Stammstraße und Bühlstraße innerorts und die verlängerte Staigstraße vom Ortsausgang bis zur Autobahn.

Unterbaldingen: Gemeindeverbindungsstraße Unterbaldingen-Pfohren zwischen Abzweigung von der K 5705 bis zur Gemarkungsgrenze sowie die Pappelallee in der Staig von der Autobahn bis zum Waldrand.

Biesingen: verlängerte Mühlenstraße vom Ortseingang Biesingen bis zur K 5705.