Die Baugenehmigung liegt vor, theoretisch steht dem Baubeginn auf dem Irma-Gelände nichts mehr im Wege. Foto: Strohmeier Foto: Schwarzwälder Bote

Irma-Bebauung: Landratsamt kommt zu anderer Auffassung als Anwalt der IG-Pro

Das Landratsamt als zuständige Baurechtsbehörde für Bad Dürrheim erteilte die Baugenehmigung für die Nachfolgegebäude der Irma-Klinik.

Bad Dürrheim. Im Dezember noch hatte die IG-Pro Bad Dürrheim Einspruch und die sogenannte "aufschiebende Wirkung" beantragt. Dies hätte ein Verbot der Bebauung zur Folge gehabt. In der Regel würden die Behörden warten, bis solche Anträge entschieden seien und dann erst die Genehmigung erteilen, so die Erklärung von IG-Pro-Anwalt Hans-Jörg Knäpple.

Das Landratsamt kam zu einer anderen Rechtsauffassung und erteilte am 10. Januar die Genehmigung. Unterm Strich sieht man die Befreiung zur Bebauung im Gewässerrandstreifen als vorsorglich an, da dieser bis Dato nicht bestand und erst geschaffen werde, sprich man kann in einen Gewässerrandstreifen, den es noch gar nicht gibt, auch nicht eingreifen.

Die Baurechtsbehörde formuliert in ihrer Pressemitteilung: "Der Widerspruch (eingereicht am 28. November 2019) und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bezüglich des erteilten Einvernehmens zur Befreiung vom Bauverbot im Gewässerrandstreifen (durch die Stadt Bad Dürrheim) richtet sich gegen die Entscheidung der Stadt Bad Dürrheim.

Adressat des Widerspruchs und Antragsgegner im vorläufigen Rechtsschutz ist in diesen anhängigen Verfahren die Stadt Bad Dürrheim. Ein eventueller Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung hätte keine aufschiebende Wirkung (Paragraf 212a Bau-Gesetzbuch). Hinsichtlich der ›hilfsweisen‹ erteilten Befreiung für den Eingriff im Gewässerrandstreifen hat das Landratsamt den Sofortvollzug angeordnet, das heißt ein Widerspruch gegen diese Entscheidung hat auch hier keine aufschiebende Wirkung." Hinter dem Begriff "hilfsweise erteilte Befreiung" steht die genannte Auffassung der Baurechtsbehörde.

Am Freitag traf die Baugenehmigung im Architekturbüro Rebholz ein. Mit dabei war auch der Baufreigabeschein für die Erdarbeiten für das Haus I. Dies ist das Gebäude welches entlang der Hofstraße entstehen soll. Dies bedeutet, dass man nun mit den Arbeiten beginnen könnte. In der Praxis wird es laut Michael Rebholz so abgewickelt, dass bis Ostern die Verkaufsunterlagen erstellt werden und mit dem Vertrieb begonnen werde. Der offizielle Baubeginn werde dann Mitte 2020 erfolgen.