Der Angeklagte muss für ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter. Foto: Romolo Tavani – stock.adobe.com

Vorbestrafter Dieb besteht bis zuletzt auf Unschuld. Verfahren für Staatsanwalt klare Sache.

Bad Dürrheim - Für den Staatsanwalt war es eine klare Sache, doch der mehrfach vorbestrafte Angeklagte bestand bis zuletzt auf seiner Unschuld. Nun muss er für ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter.

Im Februar 2019 soll der 48-jährige Angeklagte, der in Albanien geboren wurde und seit über 20 Jahren in Deutschland lebt, in einem Supermarkt in Bad Dürrheim Zigaretten gestohlen und beim Hinausgehen mit einem Security-Mitarbeiter, der den Mann verdächtigt hatte, aneinander geraten sein. Dabei setzte der Täter Pfefferspray ein und verletzte den Mann des Sicherheitsdienstes. Dem 48-Jährigen gelang die Flucht mit der Ware, die er unter seinem Pullover versteckt haben soll. Im Gerangel mit dem Security-Mitarbeiter wurde ihm die Jacke ausgezogen, die am Tatort zurück blieb und später mittels DNA-Spuren auf ihn zurück führte.

Mann beharrt auf seiner Unschuld

Vor Gericht beharrte der 48-Jährige durchweg auf seiner Unschuld. Er habe weder Zigaretten gestohlen noch den Security-Mitarbeiter mit dem Pfefferspray angegriffen. Vor Ort sei er zwar gewesen und auch die Auseinandersetzung mit dem Sicherheitsbediensteten habe stattgefunden. Laut dem Angeklagten sei dieser allerdings ohne erdenklichen Grund mit besagtem Spray auf ihn losgegangen.

Der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, schilderte, wie er von außen durch die Scheibe beobachtet habe, wie der Angeklagte mehrere Stangen Zigaretten in eine Tasche packte und dann im hinteren Raum des Marktes verschwand. Dort, so vermutete er, habe er diese unter seinem Oberteil versteckt und danach an der Kasse lediglich zwei Flaschen Cola bezahlt. Als er sich ihm auf dem Weg nach draußen in den Weg stellte, kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, wobei auch das Pfefferspray zum Einsatz kam. Dabei konnte er die Zigarettenpackungen am Körper des angeklagten fühlen. Der Geschädigte erlitt Reizungen im Mund- und Nasenbereich.

Der Staatsanwalt hegte von Beginn an Zweifel an der Schilderung des Angeklagten. Welches Motiv der Security-Mitarbeiter gehabt haben soll, den Angeklagten zu attackieren, konnte sich der Staatsanwalt nicht erklären. Zweifel hatte er auch deshalb, weil der Angeklagte seine Jacke und die bereits gekauften Getränke am Tatort zurück ließ und flüchtete. Auf die Frage, warum der Angeklagte nicht direkt zur Polizei gegangen sei, wenn doch er das vermeintliche Opfer gewesen ist, hatte der 48-Jährige keine richtige Antwort.

Schon mehrmals aufgefallen

In der Vergangenheit ist der Angeklagte schon mehrmals wegen zahlreichen Diebstahlsdelikten aufgefallen. Die massiven Vorstrafen, das unplausible Verhalten des Angeklagten nach dem Vorfall und das fehlende Geständnis war für den Staatsanwalt Anlass genug, auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zu plädieren. Zu Gute käme dem Angeklagten, dass es zu keinem "exorbitanten Schaden" beim Geschädigten gekommen sei.

Der Verteidiger hingegen beantragte den Freispruch seines Mandaten und stützte sich darauf, dass bis zuletzt nicht sicher festgestellt wurde, ob tatsächlich Zigaretten aus dem Supermarkt entwendet wurden. Die Flucht des Angeklagten erklärte er damit, dass sich viele Opfer den Aufwand und Ärger mit der Polizei sparen wollten. Der Aussage des Security-Mitarbeiters legte er einen Irrtum zu Grunde.

Richter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten wegen besonders schwerem räuberischem Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Ausschlaggebend sei vor allem die zweifelhafte Vergangenheit des Angeklagten gewesen.