Das Landratsamt Lörrach hat die Bad Bellinger Bürgermeisterwahl für gültig erklärt. Der wiedergewählte Rathauschef wird im Rahmen des Neujahrsempfangs verpflichtet.
Das Landratsamt Lörrach hat die Bad Bellinger Bürgermeisterwahl für gültig erklärt. Darüber informierte die Gemeindeverwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
„Die Wahlprüfung hat keine Beanstandungen ergeben und es wurden ebenfalls keine Wahlanfechtungsgründe festgestellt“, teilte Marc Braun, Bauamtsleiter und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses, mit. Einsprüche gegen die Wahl seien ebenfalls nicht eingegangen, verwies er auf den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts, das die Wahl als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde prüfte.
Amtsinhaber Carsten Vogelpohl war am 25. Januar im ersten Wahlgang mit 73,7 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen wiedergewählt worden. Er hatte sich somit klar gegen seine drei Konkurrenten durchgesetzt. Überraschend schwach fiel bei insgesamt vier Kandidaten die Wahlbeteiligung aus. Nicht einmal die Hälfte der 3963 Wahlberechtigten nutzte ihr Wahlrecht. Die Wahlbeteiligung lag lediglich bei 45,3 Prozent.
Daniel Billich übernimmt
Im Rahmen des Bad Bellinger Neujahrsempfangs, der am Freitagabend im Kurhaus stattfindet, soll der wiedergewählte Bürgermeister nun für seine zweite Amtszeit verpflichtet werden. Diese Aufgabe wird nach einstimmigen Beschluss des Gemeinderats Daniel Billich übernehmen, Fraktionssprecher der Freien Wähler.
Bisher war es üblich, dass die Verpflichtung durch den beziehungsweise die erste Bürgermeisterstellvertreter/in durchgeführt wird. Monika Morath ist allerdings beim Neujahrsempfang verhindert, hieß es in der Sitzung.
Formelle Bedeutung
Bei einer Wiederwahl ist eine erneute Vereidigung nicht erforderlich. „Der Gewählte wird lediglich im Rahmen der Verpflichtung auf den früheren Eid hingewiesen“, erläuterte Braun in der Sitzung. Die Amtszeit von Bürgermeister Vogelpohl schließe unmittelbar an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an. Der Verpflichtung komme lediglich formelle Bedeutung zu, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Das bedeutet: „Beginn der zweiten Amtszeit und Rechtsgültigkeit von Amtshandlungen hängen nicht von ihr ab.“
Bad Bellinger Neujahrsempfang
Der Neujahrsempfang
findet am Freitag, 27. Februar, ab 19 Uhr im Kurhaus Bad Bellingen statt.