Auch die Gemeinde Zimmern müsse sich an die baurechtlichen Bauvorschriften halten, forderten Flözlinger Ortschaftsräte in der Diskussion zur Umnutzung des früheren Bankservicegebäudes. Foto: Weisser

Der Flözlinger Ortschaftsrat hat der Umnutzung des früheren Bankservicegebäudes zum Backhaus nachträglich zugestimmt, einzelne Mitglieder sparten jedoch nicht mit deutlicher Kritik an der Gemeindeverwaltung.

Zimmern-Flözlingen - Seit Ende des vergangenen Jahres wird im neuen Flözlinger Dorfbackhaus einmal in der Woche gebacken. Bei den Backinteressierten im Ort ist die Freude darüber groß. Nach dem Verkauf des alten Backhauses kann die alte Tradition weiterleben.

Wo früher Geldausgabeautomat und Kontoauszugsdrucker standen, befinden sich in der von der Gemeinde erworbenen Immobilie nun Brotbackofen und Teigtisch.

Äußerlich hat sich das kleine Gebäude oberhalb des Rathaus-Parkplatzes nicht verändert. Dennoch ist baurechtlich eine Umnutzungsgenehmigung erforderlich. Dies war von der Gemeindeverwaltung bisher nicht beachtet worden.

"Schlaf" und "Schwarzbau"

In der ersten Sitzung im neuen Jahr holte der Flözlinger Ortschaftsrat – zwei Ratsmitglieder waren entschuldigt – das baurechtliche Prozedere nach und erteilte der Umnutzung das Einvernehmen. Allerdings gab es dabei auch kritische Stimmen. Diese bezogen sich auf das Versäumnis des Bauamtes auf dem Zimmerner Rathaus.

"In Zimmern haben sie geschlafen", äußerte Ortschaftsrat Manfred Haas. Damit werde ein Präzedenzfall im Ort geschaffen, befürchtet er. Ortschaftsratskollege Jürgen Mauch wunderte sich, warum dies nicht vorher passiert sei. "Die Gemeinde geht mit schlechtem Beispiel voran", lautete sein Vorwurf. Vergleiche mit einem "Schwarzbau" wurden gar gezogen.

"Von langer Hand geplant"

"Das neue Backhaus wurde von langer Hand geplant, es ist unglücklich, dass wir die Umnutzung im Nachhinein machen müssen, dazu stehe ich", räumte Ortsvorsteher Thomas Bausch ein. Den Vorgang könne man jedoch nicht mehr rückgängig machen. Die Umnutzung in diesem Fall sei aber keinesfalls mit einem "Schwarzbau" vergleichbar, weil das Gebäude ja schon einmal genehmigt worden sei, argumentierte der Ortsvorsteher. Er schien ob der artikulierten Einwände doch etwas überrascht. Man sollte schon aufpassen, dass dies künftig nicht mehr vorkomme, meinte abschließend Frank Hauser.

Nachträgliche Umnutzungsanträge sind in der Gesamtgemeinde Zimmern indessen nichts Neues. So hat sich der Horgener Ortschaftsrat zuletzt mit einer Umnutzung in der Ahornstraße intensiv auseinandersetzen müssen. In Stetten war eine gewerbliche Umnutzung in der Lackendorfer Straße schon vor einigen Jahren heiß diskutiertes Thema im Ortschaftsrat gewesen.