Der Langenbach fließt nicht mehr so, wie er soll – er droht zum einen, dem Betonbauwerk der Brücke gefährlich zu werden, aber auch, die Straße zu unterspülen. Foto: Rafaela Riesle

Der Langenbach hat sein Bachbett verlagert. Dadurch könnte die Brücke beschädigt werden. Nun reagiert die Stadt Vöhrenbach.

Nachdem zuletzt mehrfach Kritik aufgeflammt war, zeigte nun die Stadt, dass sie die Sorgen der Bürger ernst nimmt: In der Sitzung des Langenbacher Ortschaftsrats hatten sowohl ein Ratsmitglied als auch ein Anwohner kritisiert, dass der Langenbach an einer eher unglücklichen Stelle sein Bachbett verlagert hatte. Vor einer Brücke unterspült das Gewässer die Straße, was durchaus Sorgenfalten verursachte.

 

Nur wenige Tage später gab es eine Begehung, bei der sich neben Ortsvorsteherin Rafaela Riesle und Bauamtsleiter Thomas Kistenfeger vor allem auch Manuel Löffler vom Amt für Umwelt-, Wasser- und Bodenschutz am Landratsamt vor Ort die Lage ansahen.

Der Bachverlauf habe sich im Laufe der Zeit geändert und führe nun nicht mehr gerade unter der Brücke hindurch, sondern pralle einige Meter daneben an die Betonkonstruktion der Brücke und drohe diese zu beschädigen, stellte auch der Gewässerspezialist fest. Er könne befürworten, den Bach wieder in sein ursprüngliches Bett zurückzuführen – man müsse das Bachbett auf der einen Seite ausgraben und den Aushub auf der gegenüberliegenden Seite wieder aufbringen. Zur Befestigung sollten Weidenstecklinge gepflanzt werden.

Zwar sei diese Maßnahme als Unterhalt einzustufen und damit auch ohne wasserrechtliche Genehmigung möglich – allerdings erst ab dem 1. Mai, da seit dem 1. Oktober Fischschonzeit bis zum 30. April herrsche. Dennoch konnte Löffler einen Vorschlag vorlegen: Um die Betonkonstruktion vor Schäden zu bewahren, könne man als Sofortmaßnahme einige Findlinge vor dem Bauwerk in den Bach legen.

Zusätzlich hatte er einen Vorschlag, der den Bach unterhalb der Brücke betraf. Hier hatte er einen Absatz im Bachlauf ausgemacht, der das Wasser „etwas unkontrolliert“ ablaufen lasse. Um dies zu verbessern, könne man eine so genannte „Raue Rampe“ einbauen – was aber eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordere. Den Antrag müsse ein Fachplaner einreichen. Dazu reiche ein formloser Antrag des Planers mit Lageplan und Skizze der Rampe aus.