Das Motiv des Verurteilten blieb bis zur Verkündung des Urteils vage. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Ein Gericht hat einen Mann aus Hessen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er ein Antidepressivum in die Milch seiner kleinen Tochter gemischt hat. Das Baby starb in Folge der Vergiftung.

Etwa ein Jahr nach dem Tod eines 17 Monate alten Mädchens hat das Landgericht Mannheim den angeklagten Vater zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der 24-Jährige hatte zugegeben, seiner Tochter am 10. Juli 2022 in seiner Wohnung in Viernheim (Hessen) ein Antidepressivum in die Milch gemischt zu haben. Er hatte sie aber nicht töten wollen, versicherte er.

 

Der Vorsitzende Richter erklärte am Mittwoch, der Angeklagte habe zwar vorhersehen können, dass die Gabe des Medikaments auch zum Tod führen könnte, jedoch sei das Gericht nicht überzeugt, dass er die Tötung billigend in Kauf nahm. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter offenbart eigene Selbstmordgedanken

Der von der Kindesmutter getrennt lebende Angeklagte habe zwar vorhersehen können, dass die Gabe des Medikaments auch zum Tod führen könnte, sagte der Vorsitzende Richter, jedoch sei das Gericht nicht überzeugt, dass er die Tötung billigend in Kauf nahm. Der Angeklagte nahm den Richterspruch äußerlich ruhig zur Kenntnis. Die Urteilsbegründung verfolgte er weitgehend mit gesenktem Blick, Arme und Brille auf den Tisch vor sich gelegt.

Er hatte zum Prozessauftakt mitteilen lassen, dass er sich vor einem Jahr selbst töten wollte - und deshalb seiner Tochter ein Beruhigungsmittel gegeben habe. „Ich hatte in keiner Weise damit gerechnet, dass die Tablette bei meiner Tochter zum Tode führen könnte. Ich wollte nur sicherstellen, dass sie durchschläft“, hatte die Verteidigung aus einer Erklärung des 24-Jährigen verlesen.

Motiv des Angeklagten bleibt unvollständig

Das Gericht bezeichnete den Plan einer Selbsttötung am Mittwoch als „Schutzbehauptung“. Der Angeklagte habe den Abend ungestört verbringen wollen, habe einen Fernsehfilm geschaut und mit einer Bekannten gechattet. „Andere Motive ließen sich hier nicht eruieren.“ Das Kind soll sich aufgrund der Dosis erbrochen haben. Weil seine Schutzreflexe herabgesetzt waren, atmete es das Erbrochene laut Anklage ein. Ein Notarzt versuchte noch, das Kind wiederzubeleben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Der Vater habe sich verliebt und wollte „seine Ruhe“ haben, hatte die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer gesagt. Sie hatte dem Mann vorgeworfen, gewusst zu haben, dass die Dosis eine tödliche Vergiftung zur Folge haben könnte. Im Prozessverlauf rückte sie vom Mordvorwurf aber ab. Zeugen hatten während der Verhandlung von einem liebevollen Umgang des Angeklagten mit dem Kind gesprochen.

Die Verteidigung hatte sich für fünf Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage wollte wegen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe gegen den Deutschen. Gerichtsort war Mannheim, weil dort das Kind im Krankenhaus gestorben war und die Ermittlungen dazu liefen. Den Zeugenaussagen zufolge waren die Kindeseltern nur kurz zusammen. Nach „eskalierenden Konflikten“ sei der Vater Anfang 2022 aus der gemeinsamen Wohnung im baden-württembergischen Mannheim mit der Tochter zu seinen Eltern nach Viernheim gezogen, hieß es.