Vor dem Umbau der Buchenkurve in Höfen waren nur 70 Kilometer pro Stunde erlaubt. Foto: Kugel

Traurige Bilanz: Zwei tödliche Motorradunfälle ereigneten sich innerhalb kurzer Zeit im Oberen Enztal. Genauer: auf der Strecke zwischen Höfen und Calmbach. Hierbei stellt sich nun auch unweigerlich die Frage, ob die vor Jahren erfolgte Entschärfung der Buchenkurve etwas gebracht hat.

Es ist schon eine ganze Weile her: Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde im November 2014 aus Sicherheitsgründen auf der Bundesstraße 294 zwischen Calmbach und Höfen mit den Umbauarbeiten an der Buchenkurve und Straßenbauarbeiten begonnen.

 

Im Zuge der Maßnahmen gab es Erdbewegungen von etwa 10 000 Kubikmetern. Zudem errichtete man eine Stützwand mit einer Länge von etwa 100 Metern und einer Höhe von bis zu 5,40 Metern. Erneuert wurden rund 16 000 Quadratmeter Straßenfläche auf einer Länge von circa zwei Kilometern. Unterm Strich kamen für die gesamte Baumaßnahme ungefähr 1,7 Millionen Euro zusammen.

Seit 14 Jahren setzte sich der damalige Höfener Bürgermeister Holger Buchelt für eine Entschärfung der Kurve ein. Diese erfolgte durch einen größeren Radius.

Die Verkehrssicherheit in dem Bereich sollte verbessert und Unfälle verhindert werden. Die Buchenkurve am Ortsausgang der Gemeinde Höfen war nämlich seit vielen Jahren ein Unfallschwerpunkt auf der B 294, der schon viele Schwerverletzte und auch Tote gefordert hatte.

Kriterien nicht mehr erfüllt

Deutlicher Rückgang Laut Auskunft der Polizei ist seit dem Umbau die Anzahl der Verkehrsunfälle dort deutlich zurückgegangen.

In dem Zeitraum von vier Jahren (vom 1. Januar 2011 bis 31.Dezember 2014) ereigneten sich 21 Verkehrsunfälle mit keinen getöteten, fünf schwer verletzten und 18 leichtverletzten Personen. Seit 1. Januar 2015 ereigneten sich in annähernd neun Jahren 14 Verkehrsunfälle mit einer getöteten, einer schwer verletzten und acht leichtverletzten Personen. Die Kriterien für eine Unfallhäufung wurden seit dem Umbau nicht mehr erfüllt.

Wie weiter mitgeteilt wird, zählt man den Ort des t ödlichen Verkehrsunfalls vom Sonntag, 27. August, zwar noch zum näheren Umfeld der Buchenkurve hinzu.

Der Unfall ereignete sich aber eigentlich in der in Fahrtrichtung Calmbach sich an die Buchenkurve (Linkskurve in dieser Fahrtrichtung) anschließenden Rechtskurve, die durch den Kurvenumbau nicht verändert wurde. Der t ödliche Motorradunfall am 29. Juni ereignete sich zudem in Fahrtrichtung Calmbach circa 900 Meter nach der Buchenkurve auf gerader Strecke.

Beratung Wäre also auf der Strecke zwischen Höfen und Calmbach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde sinnvoll? Hierauf gibt es die Antwort: Man werde der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Calw vorschlagen, aufgrund der genannten Verkehrsunfälle in der Verkehrsunfallkommission darüber zu beraten, ob und gegebenenfalls welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen hier erforderlich sind. In der Verkehrsschaukommission, welche durch die Straßenverkehrsbehörde geleitet wird, ist unter anderen auch das Polizeipräsidium Pforzheim vertreten. Dem Ergebnis dieser Beratungen will man allerdings nicht vorgreifen.

Vonseiten des Landratsamts Calw gibt es folgende Auskunft gegenüber unserer Redaktion: Der tödliche Unfall des Motorradfahrers am Sonntag sei sehr tragisch. Die Unfallursache sei bisher nicht bekannt. Die Gründe für einen solchen Unfall könnten vielfältig sein.

Keine Unfallhäufungsstelle mehr

Höchstgeschwindigkeit Die Buchenkurve sei vor ihrem Umbau ein Unfallschwerpunkt gewesen, „die Trassierung hatte nicht den Richtlinien entsprochen“. Mit dem Umbau sei die gefährliche Kurve jedoch entschärft worden, „entsprechend der jetzigen Führung wurde die Höchstgeschwindigkeit gewählt“. Bei der Buchenkurve handle es sich nach dem Umbau nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle. Ob es eine solche sei, berechne sich unter anderem nach der Zahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen drei Jahren an derselben Stelle.

Aufgrund der beiden tödlichen Verkehrsunfälle werde voraussichtlich – gemeinsam mit dem zuständigen Polizeipräsidium in der Verkehrsunfallkommission – darüber beraten, ob verkehrsrechtliche Maßnahmen an dieser Stelle erforderlich sind. Dem Ergebnis dieser Beratungen wolle auch das Landratsamt nicht vorgreifen.