Die Stadtverwaltung Schömberg spricht sich für die Teilnahme am B 27- Fußverkehrscheck aus. Der Gemeinderat wird an diesem Mittwoch, 17. Mai, darüber beraten. Beginn der Sitzung im Feuerwehrhaus ist um 19 Uhr.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg schreibt landesweit ein Förderprogramm „Fußverkehr in Städten und Gemeinden“ aus. Der Bewerbungsaufruf für Kommunen ist zeitlich knapp gefasst und endet am 19. Mai. Das Land unterstützt zehn Kommunen bei einem professionellen Fußverkehrs-Check.
Gegenstand der Untersuchung ist anhand von Bürgerspaziergängen und Workshops gemachten Ergebnisse die Diskussion mit Gemeinderat, Verwaltung und Bürgern.
Dabei geht es um Fragen wie „Was braucht es zur Schaffung attraktiver Fußwege,die letztlich durch entsprechende Aufenthaltsqualität auch den örtlichen Einzelhandel attraktiv halten und stärken soll?“
Auftakt der Untersuchungen ist ein Status-Quo-Bericht zum Fußverkehr mit anschließender Stärken-Schwächen-Analyse und der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten. Die Fußverkehrs-Checks werden voll vom Land finanziert.
Der Fußverkehrs-Check erfolgt im Zeitraum Juli 2023 bis März 2024 und wird von einem Fachbüro vorbereitet, moderiert und ausgewertet.
Wie die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage schreibt, „spielen bei vielen Bürgern im Zuge der forcierten Anstrengungen zur Planung und Umsetzung der B 27-Umfahrung auch die gefahrenträchtige Situation für Fußgänger eine große Rolle“. Stellvertretend stehe die problematische Situation an der Dautmerger Straße, die weder nahe des Einmündungsbereiches zur B 27 noch am Einmündungsbereich Dautmerger Straße/Zimmerner Straße befriedigend sei.
Verwaltung plädiert für Fußverkehrs-Check
Die Verwaltung, so Bürgermeister Karl-Josef Sprenger, verspricht sich vom Fußverkehrs-Check Auswirkungen auf die Akzeptanz der Veränderungen im IG Nord und Anhaltspunkte für eine verbesserte Aufenthaltsqualität im Bereich der jetzigen B 27. Überdies schaffe ein derartiger Fußverkehrs-Check aus Sicht der der Verwaltung Zusatzargumente für die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer B 27-Umfahrung.
Da das Verkehrsministerium die Studie finanziere, schaffe der Check die Möglichkeit dort weiteres Gehör für die B 27- Umfahrung zu finden. Ferner zeige der Check Potenziale auf, die geeignet seien, auch dem Einzelhandel eine besondere Standortqualität nachzuweisen, wenn ein sicherer und attraktiver Fußverkehr möglich werde. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Stadt Schömberg bewirbt sich um die Aufnahme in den „Fußverkehrs-Check 2023 – Ideen für attraktive Stadtzentren“.
Seit einigen Wochen ist die Verkehrs- und Lärmproblematik an der B 27 innerorts durch Initiativen der Anlieger wieder verstärkt ins Rampenlicht geraten. So haben Anlieger großflächige Transparente an ihren Häusern aufgehängt mit der Botschaft: „Seit 60 Jahren wird geplant. Nichts ist geschehen. Uns reicht’s.“ Zudem hatten Anlieger Autos auf der B 27 geparkt, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.
Tempo 30 oder Tempo 50?
Einig sind sich die Anlieger im Ziel, die Umfahrung zu erreichen. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, was besser ist, die derzeitige Situation zu entschärfen: Tempo 30 oder das bestehende Tempo 50 tagsüber. Anlieger haben für beide Optionen zahlreiche Unterschriften gesammelt. Zudem sind an den Ortseingängen Plakate aufgehängt worden mit der Aufschrift: „Hupen Sie gegen Tempo 30“. Eine Aufforderung, die nicht im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung steht. Denn der Paragraf 16 legt fest, dass hupen innerorts grundsätzlich nicht erlaubt sei, außer es bestehe eine berechtigte Gefahrenlage, die einen Unfall nach sich ziehen könnte. Jeder anderweitige Einsatz der Hupe ist danach nicht erlaubt und kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.