Während die Geschädigte auch ein Jahr nach der Tat schwer unter Angst und Panikattacken leidet, müssen sich die Autoknacker erneut vor Gericht verantworten.
Eine E-Zigarette, ein Parfüm, eine Sonnenbrille und eine Tankkarte: Das war die Ausbeute eines Diebstahls in einer ganzen Reihe an Einbrüchen und versuchten Einbrüchen in Autos im Zollernalbkreis und im Kreis Sigmaringen.
36 Taten in Albstadt, Balingen, Hechingen und Gammertingen konnten zwei jungen Männern aus Tunesien vor dem Amtsgericht Sigmaringen zur Last gelegt werden. Beide zeigten sich geständig und räumten die Diebstähle ein.
In einem Punkt herrschte jedoch Uneinigkeit: Als sie bei einem Einbruch in ein Auto auf dem Parkplatz eines Balinger Pflegeheims auf frischer Tat erwischt wurden, soll einer der beiden Männer die Besitzerin des Wagens gestoßen haben, bevor er sich aus dem Staub machte. Damit seien die Voraussetzungen – die Anwendung von Gewalt im Zuge eines Diebstahls mit dem Ziel die Beute behalten zu können – für eine Bestrafung eines „räuberischen Diebstahls“ gegeben, eine schwere Straftat. Entsprechend, so die Staatanwaltschaft, müsse das Strafmaß erheblich nach oben korrigiert werden. Ebenso sah man die Bestrafung dreier weiterer Taten jeweils mit einer Gelstrafe als zu milde an und forderte daher mehrere zusätzliche Haftstrafen.
Angeklagter geht in Berufung
Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Auch der Angeklagte bestand auf eine erneute Beweisaufnahme vor dem Hechinger Landgericht. Er beharrte darauf, die Besitzerin des Autos, eine Pflegerin, nicht angefasst zu haben. Er sei weggerannt, bevor sie am Auto ankam, wiederholte er immer wieder. „Ich habe sie nicht angefasst“, beteuerte er über seine Dolmetscherin vielfach vor Gericht.
Unschuld wird beteuert
Das bestätigte – trotz mehrfacher Belehrung durch den Richter – auch sein bereits rechtskräftig verurteilter Komplize. Dass er sich durch eine Falschaussage erneut strafbar mache und dieses Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren geahndet werden könne, schreckte den 25-Jährigen davon nicht ab.
Pflegerin fällt erneute Aussage schwer
Ob er die Pflegerin nun geschlagen oder gestoßen habe, konnte sie vor Gericht nicht mehr mit Sicherheit sagen. In ihren Aussagen bei der Polizei direkt nach dem Vorfall, beim Arzt am nächsten Tag sowie bei einer erneuten Aussage auf dem Polizeirevier jedoch hatte sie einen Stoß mit beiden Händen beschrieben. Ihre Kollegin hatte diesen zwar nicht gesehen, aber beobachtet, wie sie einen Schritt vom Auto nach hinten gestolpert war. Beide wollten mit dem Vorfall einfach nur abschließen.
„Seit ich den Brief mit der Vorladung bekommen habe, geht es mir wieder viel schlechter“, berichtet sie und versucht dabei sichtlich eine Panikattacke zu unterdrücken. Die habe sie seit dieser Nacht oft. Nachts traut sie sich nicht mehr alleine nach draußen, jedes kleine Rascheln jagt ihr einen Schrecken ein. „Ich kann im Dunkeln nicht schlafen, wenn es still ist, habe ich Angst.“ Sie nehme regelmäßig Schlaftabletten. Immer wieder kommt sie bei ihren Erzählungen in Atemnot. „Ich hoffe, das war es wert“, sagt sie an den Angeklagten gerichtet und unter Tränen.
Ihre Aussage beeindruckt das Gericht. „Schauen Sie sie an“, fordert der Richter den Angeklagten auf, der es vorgezogen hatte auf den Boden zu schauen. „Sie leidet heute, fast genau ein Jahr nach der Tat, noch immer extrem an den Folgen Ihres Handelns“, hob er in der Urteilsverkündung noch einmal hervor. Dass er ihr einen Stoß gegeben habe stehe außer Frage, von einem räuberischen Diebstahl könne jedoch nicht die Rede sein.
Tat hatte schwere Folgen
Da das Opfer jedoch, nicht wie vom Amtsgericht Sigmaringen prognostiziert, auf dem Weg der Besserung sei, müsse die Strafe dennoch angepasst werden. Auch in Bezug auf die drei weiteren Tateinheiten wurde die Strafe nach oben korrigiert. Zwei Jahre und neun Monate Haft ergeben sich nun in der Gesamtsummierung sowie 900 Tagessätze und in Teilen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.