Will es wissen: Kläger Johannes Krist an der Straße, wo ihm ein Reifen kaputt ging. Foto: dpa

Wer hat Schuld, wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch brettert? Er allein – oder eventuell doch die Stadt? In Heilbronn wird das jetzt vor Gericht geklärt, in Stuttgart kam es dazu bislang nicht.

Wer hat Schuld, wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch brettert? Er allein – oder eventuell doch die Stadt? In Heilbronn wird das jetzt vor Gericht geklärt, in Stuttgart kam es dazu bislang nicht.

Heilbronn/Stuttgart - „Es geht mir nicht um die läppischen 500 Euro. Es geht mir ums Prinzip.“ Sein Unfall ist zwar schon Monate her, doch Johannes Krist ist immer noch sauer. Auf die Stadt Heilbronn. Hätte diese sich vorschriftsmäßig um den Belag der Hafenstraße gekümmert, wäre er damals nicht mit seinem Cabrio in dieses Schlagloch gefahren, behauptet der Jurist. Um den Ausbau der Stadtbahn würde sie sich kümmern, um den Zustand der Straßen nicht. Krist will es wissen – und hat die Stadt wegen der 500 Euro verklagt. Am Donnerstag beschäftigt sich das Landgericht mit dem Streit ums Schlagloch.

Es ist der 2. Juni 2013: Krist ist gerade auf dem Heimweg von einem romantischen Kurzurlaub am Bodensee, in dem er seiner Freundin einen Heiratsantrag machte. Kurz vor dem Ziel gibt es einen „brutalen Schlag“, wie er sagt. Krist ist in ein 1,20 Meter langes, 70 Zentimeter breites und 12 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Der Reifen ist hin – der Ärger da. Er schaltet seinen Anwalt ein, fordert Schadenersatz. Die Stadt habe sich um die Sicherheit zu kümmern. Das habe sie in dem Fall schlicht versäumt.

Die Position der Stadt ist klar: Spätestens alle 14 Tage würden die Straßen kontrolliert. 13 Tage vor Krists Unfall sei die Hafenstraße zuletzt überprüft worden, heißt es in einer Stellungnahme. Die Stadt könne nicht garantieren, dass sich nicht in der Zwischenzeit Schlaglöcher in den Straßen auftun, sagte Stadtsprecher Christian Britzke. Bekannte Mängel würden so rasch wie möglich behoben. „Ich habe mir sagen lassen, dass sich so ein Schlagloch sehr schnell auftun kann.“ Für das Schlagloch in der Hafenstraße könne die Stadt jedenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Automobilclub ACE hält Krists Chancen für gering

Auch der Automobilclub ACE hält die Chancen von Krist für gering. Nach Angaben von Clubjurist Volker Lempp zeigen verschiedene Urteile: Unter dem Strich muss der Autofahrer die Straßen so hinnehmen, wie sie nun mal sind. Zwar liege die Verkehrssicherungspflicht in dem Fall bei der Stadt, der Autofahrer habe aber auf jeden Fall ein Mitverschulden.

Auch beim Städtetag heißt es, der Autofahrer habe keinen Anspruch darauf, dass Schlaglöcher „von jetzt auf gleich“ zugeschüttet würden, betont Dezernent Gerhard Mauch. Verärgerten Autofahrern rät er zum Blick auf die Straßen in anderen Regionen Europas: „Dann wissen sie, was richtige Schlaglöcher sind.“

In der Landeshauptstadt werden die wichtigsten Straßen dreimal im Jahr auf Schlaglöcher untersucht, die Fußgängerzonen fünfmal im Jahr. Laut Jürgen Mutz, Leiter der Abteilung Mitte/Nord des Tiefbauamts, hat Stuttgart zudem einen Bereitschaftsdienst, der Hinweisen aus der Bevölkerung auf Schlaglöcher schnell nachgehen kann. Notfalls werde dann die Straße an der betreffenden Stelle abgesperrt.

Trotzdem beschweren sich auch in Stuttgart laut Mutz jedes Jahr einige Autofahrer über Schlagloch-Schäden an ihrem Fahrzeug und verlangen von der Stadt Schadenersatz. Verklagt worden aber sei die Stadt seines Wissens noch nicht. In absoluten Ausnahmefällen sei die Stadt auch kulant, trage also einen Teil des Schadens, sagt Mutz. Aber natürlich sei in erster Linie der Autofahrer in der Pflicht. Der müsse sorgfältig auf die Straße achten, schließlich könnten sich Schlaglöcher ganz plötzlich auftun.

Im Heilbronner Fall muss das Gericht laut ACE und Städtetag Fragen klären wie: Wann wusste die Stadt von dem Schlagloch? Wie hat sie die Stelle gesichert? Hätte sie die Geschwindigkeit reduzieren oder andere warnen müssen? Wie schnell wurde der Belag repariert?

Inzwischen ist das Loch verfüllt, Krist hat unweit davon aber schon das nächste ausgemacht. „Da tut sich schon wieder was.“