Die B 3 auf der Höhe des Sulzer Kreuzes wird aufgrund einer Baustelle im Frühjahr nur einseitig befahrbar sein. Foto: Baublies

Die B 3 zwischen Kippenheim und Mietersheim wird im Frühjahr saniert. Im Sulzer Ortschaftsrat gehörte diese Information zur Tagesordnung. Eine Satzung über die "offenen Schulhöfe" ist aus Sicht der Stadtverwaltung Lahr nicht sinnvoll.

Lahr -   Bei der Ankündigung zur Baustelle und Sperrung der B 3 im Sulzer Rathaus hatte Ortsvorsteher Rolf Mauch erhebliche Bedenken ausgesprochen. Das Regierungspräsidium Freiburg plane, im April und Mai die B 3 zwischen Kippenheim und Mietersheim zu sanieren. Laut Mauch sind dafür vier Wochen Bauzeit veranschlagt. Die Strecke soll während der vier Wochen halbseitig von Süden nach Norden gesperrt werden. Der Verkehr werde dann über Kippenheimweiler und Langenwinkel umgeleitet. 

Wirtschaftsweg als Alternative fraglich

In der umgekehrten Richtung bleibt die Strecke befahrbar. Für Sulzer, die von Kippenheim nach Hause fahren wollen, würde das bedeuten, dass sie über diese Umleitung und über den Autobahnzubringer fahren müssten. Mauch ergänzte hier, dass die Verwaltung beim Regierungspräsidium anregen wird, ob nicht der Wirtschaftsweg bis zum Sulzer Kreuz für Sulzer genutzt werden könnte. Der Verkehr zwischen Lahr und Kippenheim nutzt während der Bauzeit eine der beiden Fahrbahnen. Einige Räte bezweifelten, dass diese Genehmigung möglich wäre. Ortskundige, die nicht nach Sulz wollten, würden hier kaum Rücksicht nehmen.

Diskussion über  offene Schulhöfe

Wenn Schulhöfe nachmittags und abends als Treffpunkt von Jugendlichen genutzt werden, sorgt das vor allem für Lärmbelästigung. Mauch informierte – ebenfalls unter dem Tagesordnungspunkt »Verschiedenes«  –   darüber, dass Beschwerden der Anwohner über Lärm in diesem speziellen Fall »ein Thema in der gesamten Stadt« wäre. Es gab dazu die Idee, unter anderem auch vom Sulzer Ortschaftsrat, eine einheitliche Schulhof-Satzung für die Stadt zu verabschieden.  Offen ist derzeit aber, wann oder wie das geschehen könnte. Das sei das Ergebnis, zu dem das Amt für Soziales, Schulen und Sport gekommen sei. Bei der Untersuchung hätten alle Anwohner in den Stadtteilen und der Stadt »ähnliche Sorgen und Bedenken geäußert«. Tenor des Treffens war, dass es generell keine Vorbehalte zu diesen »offenen Schulhöfe« geben würde. Mauch ergänzte hier, dass die Beleuchtung in der Waldstraße, einem Zugang zur Sulzer Grundschule, nachts nicht ausreichend beleuchtet sei. Der Rat nahm das ebenfalls zur Kenntnis.

Bebaunuungspläne werden aufgehoben

Der Ortschaftsrat stimmte geschlossen dem Vorschlag  zu, dass die Bebauungspläne »Weilerfeld II« und »Weilerfeld II – 1. Änderung« aufgehoben werden sollen. Mauch erklärte den Beschlussvorschlag damit, dass der Plan für »Weilerfeld II« aus dem Jahr 1967 stammt und die erste Änderung der Satzung seit   1970 rechtsverbindlich sei. »Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.« Da das Gebiet heute nahezu vollständig bebaut sei, sind die Bebauungspläne nicht mehr erforderlich. »Künftige Vorhaben können besser nach Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt werden.«