Wer nach 1970 geboren wurde, muss bis spätestens 19. Januar 2025 seinen Papier-Führerschein umgetauscht haben. Auf Wunsch kann der alte Führerschein als Andenken – mit einem „Ungültig“-Stempel versehen – behalten werden. Foto: Landkreis Rottweil, Andi Schmider

Personen, die nach 1970 geboren und noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, sollten bis spätestens 19. Januar 2025 ihren Führerschein ins Scheckkartenformat umtauschen. Denn die Plastikkarte ist dann die EU-einheitliche Fahrerlaubnis. Dadurch sollen Fälschungen erschwert werden.

Der Umtausch ist keine Option, sondern Pflicht. Diese Maßnahme basiert auf der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die darauf abzielt, alle Führerscheine innerhalb der EU einheitlich und fälschungssicher zu gestalten.

 

Ob der Führerschein in grauer oder rosa Pappe vorliegt, spielt dabei keine Rolle – alle alten Führerscheine müssen umgetauscht werden.

Frühzeitiger Antrag wichtig

Wer die Frist versäumt und bei einer Kontrolle ohne den neuen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Die Umtauschaktion erstreckt sich über mehrere Jahre. Jetzt sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an der Reihe. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rottweil empfiehlt dringend, den Antrag auf Umtausch frühzeitig zu stellen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Formular online ausfüllen

Für Bürger außerhalb der Stadt Rottweil kann der Antrag in der jeweiligen Gemeinde oder im Rathaus des Wohnorts eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes zu senden.

Den Antrag ist bequem online auf der Homepage des Landratsamtes unter landkreis-rottweil.de/umtausch zu finden. Dort kann das Formular ausgefüllt und an die zuständige Stelle übermittelt werden – zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passbild, einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie einer Kopie des aktuellen Führerscheins.

Kosten und weitere Informationen

Nach erfolgreicher Bearbeitung kann der neue Führerschein bei der zuständigen Gemeinde oder für die Bürger der Stadt Rottweil direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeholt werden. Der alte Papierführerschein muss bei der Abholung vorgelegt werden.

Die Kosten für den Umtausch betragen 25,30 Euro. Sollten gleichzeitig die C-Klassen verlängert werden, erhöht sich die Gebühr auf 38,80 Euro. Bei einem Antrag über die Gemeinde fallen zusätzlich 5,10 Euro Bearbeitungsgebühren an.

Und wie geht es weiter? Ab 2025 beginnt der Umtausch der unbefristeten Kartenführerscheine. Auch dieser Umtausch findet gestaffelt statt, beginnend mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rottweil, den Antrag frühestens ein Jahr vor Ablauf der Frist zu stellen.