Die Aussagen des Anwohners gegen zwei Brüder, die sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Hechingen verantworten müssen, stimmten mit der Anklageschrift überein. Foto: Müller

In dem Prozess gegen zwei Brüder vor dem Landgericht Hechingen sagte ein Anwohner zum Vorfall in Gauselfingen aus – die Angeklagten relativierten ihre Aussagen teils erheblich.

„Es waren schreckliche Bilder, so was sieht man nicht oft“: So schilderte ein Zeuge den Vorfall, der sich am 24. Juni in Burladingen-Gauselfingen an einer Baugrube ereignete. Dort waren rumänische Arbeiter mit dem Verlegen von Glasfaserkabeln beschäftigt.

 

Der Mann, ein Anwohner, berichtete am dritten Verhandlungstag gegenüber dem Gericht, er habe sich im Garten seines Hauses aufgehalten, als er ein Auto mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahren hörte.

Der Wagen sei öfters schnell durch die Straße gejagt, sagt der Anwohner

Er kannte den Wagen und die Insassen, zwei 21 und 20 Jahre alte Brüder aus der Ukraine, die in unmittelbarer Nähe mit Angehörigen in einer Flüchtlingsunterkunft – ehemalige Gauselfinger Festhalle – leben. Der Wagen sei öfters mit hoher Geschwindigkeit weithin hörbar durch die Straße gejagt – „aber so aggressiv noch nie“.

Mit eigenen Augen gesehen habe er, erzählte der Zeuge weiter, wie das Auto, ein Peugeot, vor der Baugrube hielt, die sich quer über die Straße zog. Nach einem kurzen Wortwechsel zwischen den Brüdern und den Arbeitern habe der Fahrer ein gehöriges Stück zurückgesetzt.

Von dort sei er erneut mit hoher Geschwindigkeit auf die Baustelle zugefahren. Zwar stoppte er sein Fahrzeug nochmals, gab jedoch gleich darauf Vollgas. Zwei Arbeiter hätten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

Nachfrage des Vorsitzenden Richters Volker Schwarz: Lag da eine Überquerungshilfe, Traversen, Bretter? „Nein, die Grube war offen. Das Auto ist drüber geschanzt.“ Anschließend kam es zur körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Bauarbeitern und den Brüdern, so der Anwohner.

Die Zeugenaussage entspricht der Anklageschrift

Er habe nicht alles gesehen, weil er damit beschäftigt war, die Polizei zu alarmieren. Sicher war er sich, einer der Brüder habe mit einem Wagenheber versucht, auf den Baustellenleiter einzuschlagen. Den Vorwurf, dass der andere einen Feuerlöscher als Schlagwerkzeug einsetzte, konnte er aus seiner Sicht nicht bestätigen.

Diese Darstellung entsprach weitgehend der Anklageschrift von Staatsanwalt Moritz Arold, die auf versuchten Mord lautet. Sie entsprach ebenso dem, was die Arbeiter unmittelbar nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt hatten.

Angeklagte werfen den Dolmetschern fehlerhafte Übersetzungen vor

Allerdings relativierten die Rumänen ihre Aussagen vom zurückliegenden zweiten Verhandlungstag vergangene Woche teils ganz erheblich. Nicht in Bezug auf die Prügelei, jedoch was die Vorgänge an der Baugrube betrifft. Jetzt stellten sie das Geschehen bei weitem harmloser dar.

Der Vorsitzende fragte sich, woher diese Abweichungen kommen. Es müsse sich um Übersetzungsfehler der Dolmetscher handeln, die bei der Polizei dabei waren, meinten die Männer. Möglicherweise wurden ihre Aussagen auch falsch protokolliert? Das glaubte Richter nun nicht.

Eindruck der Polizei: Bei den Gesprächen lief alles rund

Am Montag wurden die Polizeibeamten gehört. Sie sagten übereinstimmend, die Bauarbeiter hätten im Juni von sich aus frei und flüssig erzählt, man habe an keiner Stelle das Gefühl gehabt, sie und die Übersetzer würden sich nicht richtig verstehen. Kein Stocken, kein mehrmaliges Nachfragen.

„Es lief alles rund?“, fragte der Vorsitzende. Ja, erwiderten jeder für sich die Beamten. Warum die Rumänen vor Gericht etwas anderes erzählten als im Juni, bleibt rätselhaft.

Der Vorsitzende bemerkte am Montag auf einem Lichtbild, dass einer der Bauarbeiter das Wort „Omertà“ auf den Handrücken tätowiert hatte. Es bedeutet „Schweigen“, und wird traditionell mit der Mafia und anderen kriminellen Organisationen assoziiert. Was es damit auf sich hatte, wurde jedoch nicht geklärt.

Der Wagen kann nicht geschanzt sein

Gehört wurde zudem ein Sachverständiger. Laut seiner Einschätzung könnte sich der Peugeot der Baugrube mit 45 Kilometern pro Stunde genähert haben. Dass der Wagen über die Baugrube schanzte, schloss er jedoch aus – demnach waren doch Traversen ausgelegt.

Der Prozess wird am 9. Dezember weitergeführt. Dann ist mit den Plädoyers und womöglich der Urteilsverkündung zu rechnen.

Info: Die Prozessbeteiligten

Die Verhandlung
der Großen Jugendkammer des Landgerichtes Hechingen führt der Vizepräsident des Landgerichtes, Richter Volker Schwarz. Anklagevertreter ist Staatsanwalt Moritz Arold. Die zum Tatzeitpunkt 20 und 21 Jahre alten Brüder werden von den Anwälten Klaus Armbruster, Georg Gracza und Christian Sieber verteidigt. Das Aktenzeichen lautet „1 KLs 19Js 6560/25 jug“.