Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln: Die Einschätzungen der Beamten zur AfD können große Auswirkungen haben. Foto: Oliver Berg/dpa

Niemand weiß, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Einschätzung als rechtsextreme Partei Erfolg haben wird. Behörden und Ministerien planen für mögliche Szenarien.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich bereit erklärt, erst einmal nicht weiter zu verbreiten, dass es die AfD für eine gesichert rechtsradikale Partei hält. Zumindest so lange nicht, bis das Verwaltungsgericht Köln einen entsprechenden Antrag der Partei behandelt hat. Das bedeutet freilich nicht, dass sich Ministerien und Behörden nicht landauf und landab mit der Frage beschäftigen, wie sie darauf reagieren, sollte das Gericht die Einschätzung der Verfassungsschützer billigen. Auch in Stuttgart werden Gesetze und Kommentare gewälzt.

 

Stuttgarter Ministerium prüft

Eine der Fragen, die dabei in den Mittelpunkt rückt, ist die des Waffenrechts. Wer sich gegen die Demokratie und die freiheitlich demokratische Grundordnung positioniert, der könnte unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts sein. Dem könnten die Behörden verbieten, Pistolen, Gewehre und andere Waffen zu besitzen. Das weitere Vorgehen und mögliche Maßnahmen werden derzeit durch das baden-württembergische Innenministerium geprüft, heißt es aus dem Haus von Thomas Strobl (CDU). Der Minister selbst gibt sich kämpferisch: „Wenn eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, dann ist das natürlich von Bedeutung.“

Waffen in der Asservatenkammer Foto: dpa

Das sehen wohl auch die Gerichte so. In Nordrhein-Westfahlen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits mehreren AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entzogen. Auf deren Klagen hin hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedoch anders entschieden. Allein die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtfertige nicht automatisch ein Verbot Waffen zu besitzen. Allerdings: die Entscheidung der Richter erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die AfD bundesweit noch als Verdachtsfall geführt wurde. Die Begründung legt nahe, dass die Entscheidung anders hätte ausfallen können, wenn die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Inzwischen ist das Bundesamt diesen Schritt gegangen – und gegen den klagt die AfD derzeit.

Wann Köln entscheidet ist völlig offen

Wann sich das Verwaltungsgericht in Köln mit der Angelegenheit beschäftigt ist offen. Wann eine Entscheidung über den Eilantrag ergehen wird, könne man leider „nicht belastbar beantworten“, heißt es auf Nachfrage. Die Dauer eines Verfahrens hänge von vielen verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Komplexität des Verfahrens, des Umfangs der Akten und des Beteiligtenvorbringens, aber auch der Belastung der Kammer mit anderen Verfahren. Übersetzt bedeutet das: es kann noch eine Weile dauern – und dann wäre diese Entscheidung auch nur die erste, die mit Sicherheit durch die Instanzen gehen wird.

Das bedeutet freilich auch, dass sich die Innenminister bei ihrer Konferenz am 11. Juni um einen einheitlichen Umgang mit dem Thema bemühen können. Beim Waffengesetz handele es sich um ein Bundesgesetz, dessen Vollzug den Ländern obliegt. Man rege ein „bundeseinheitliches Vorgehen“ an, heißt es aus dem Haus von Thomas Strobl, „damit kein Flickenteppich entsteht“.